"Der Verband widmet sich
allen Aufgaben sozialer und caritativer Hilfe. Er soll inbesondere die
Caritas der Pfarrgemeinde,
sowie die ehrenamtliche Mitarbeit ermöglichen, anregen und fördern
..."
(§ 4, Muster-Satzung
für örtliche Caritasverbände vom 28.4.1980).
"Zum kirchlichen Dienst gehören
auch solche Gläubige, die auf Dauer oder auf Zeit ehrenamtlich
ohne Entgelt besondere Aufgaben
in der Kirche erfüllen, um durch dieses Apostolat mitzuhelfen, daß
die Kirche ihre Aufgaben
erfüllen kann. Sie geben mit ihrem Einsatz eine Ermutigung, sie stützen
und
bestärken die anderen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie tragen dazu bei, daß im Alltag
der
kirchlichen Dienste die
missionarische Kraft nicht erlahmt" (Erklärung der Deutschen Bischöfe
zum
kirchlichen Dienst vom 22.
September 1993.
"Die christliche Botschaft
lenkt unseren Blick auf die Empfindungen der Menschen, auf Kränkungen
und Demütigungen von
Benachteiligten, auf das Unzumutbare, das Menschenunwürdige, auf
strukturelle Benachteiligungen
und Ungerechtigkeit. Der Glaube hält uns an zu Einsichten und
Einfällen sozialer
Phantasie, wie den Bedürftigen geholfen werden kann ... Christen sollen
...
Maßstäbe der
Mitmenschlichkeit und der Hilfe für die Schwachen auch in die Lebenswirklichkeit
ihrer modernen, säkularen
Alltagswelt tragen und von daher kritisch Gesellschaft und Gemeinwesen
befragen. Mit ihrem Engagement
können sie sich einbringen und die christliche Option für die
Schwachen auch im politischen
Leben gestaltend und verändernd geltend machen. In besonders
intensiver Form verwirklichen
diese Option die Menschen, die sich im sozialen Ehrenamt engagieren."
(Zur wirtschaftlichen und
sozialen Lage in Deutschland - Diskussionsgrundlage für den
Kosultationsprozeß
über ein gemeinsames Wort der Kirchen, Bonn 1994.)
Eine Positionsmarkierung
zur ehrenamtlichen Tätigkeit im Geltungsbereich des Deutschen
Caritasverbandes (DCV) steht
in einem Dilemma: zum einen zeigt eine Bestandsaufnahme, daß
innerverbandlich längst
vieles gesagt ist, was es zur ehrenamtlichen Tätigkeit an Einsichten
zu
formulieren gilt : Unklarheit
im Begriff "Ehrenamt", schwierige Kooperation von Haupt- und
Ehrenamt, unzureichende
innerverbandliche und gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen.
Andererseits blieben diese
Einsichten weithin Appelle und haben in der Tendenz nur wenig zu Praxis
verändernden Konsequenzen
geführt. Es scheint sogar, daß frühere Generationen hier
bereits weiter
waren als wir sind; J. Kessels
konnte jedenfalls 1967 statistisches Detailmaterial zur ehrenamtlichen
Tätigkeit in der verbandlichen
Caritas angeben, das uns aktuell nicht mehr zur Verfügung steht. Der
DCV ist zwar nach internationalem
Sprachgebrauch eine "volutary organisation", hat aber in weiten
Arbeitsbereichen, im Unterschied
zu den Caritasverbänden in anderen Ländern, seine "volunteers"
verloren. Es ist zu einem
Ungleichgewicht im Auf- und Ausbau professioneller Dienste auf Kosten
ehrenamtlicher Dienste gekommen.
Immerhin : Die Satzungen
der Caritasverbände und die Erklärung der deutschen Bischöfe
zum
kirchlichen Dienst halten
an der bleibenden Aktualität und Unverzichtbarkeit ehrenamtlicher
Tätigkeit
fest; im Konsultationsprozeß
über ein gemeinsames Wort der Kirchen zur wirtschaftlichen und
sozialen Lage in Deutschland
kommt dem sozialen Ehrenamt bei der Verwirklichung von Optionen
für Schwache eine große
Bedeutung zu.
Im folgenden sind altbekannte
Einsichten aktualisiert und ergänzt, um so "neue"
Positionsmarkierungen vorzunehmen
und gangbare Lösungswege zu skizzieren.
1. Begriffliche Festlegungen
"ehrenamtlicher Mitarbeit"
wird die freiwillige, nicht auf Entgelt ausgerichtete und mit einem
gewissem Grade an Organisiertheit
verbundene Tötigkeit verstanden. Sie differenziert sich mit
fließenden Übergängen
...
- in Tätigkeiten, die
aus der Wahl oder der Berufung in ein Amt resultieren (Ehrenamt
im engeren Sinn)
- In Aktivitäten der
unmittelbaren Hilfe oder Aufgaben im Dienst von Organisationen und
Einrichtungen, entweder
in Zuordnung zu beruflichen Fachdiensten mit deren
Unterstützung, oder
auch autonom
- in Nächstenhilfe,
zu der sich Frauen und Männer, sowie auch Jugendliche, die Not im
Umfeld entdecken, zusammentun
- in Selbsthilfe, zu der
sich Menschen aufgrund ihrer persönlichen Betroffenheit oder
aufgrund der Betroffenheit
der Not ihrer Angehörigen zusammenschließen
Bisher hat sich ein gemeinsamer
Begriff, der all diese Formen des sozialen ehrenamtlichen
Engagements umfaßt,
nicht durchsetzen können. Es wäre wünschenswert, einen solchen
zu finden.
2. Situationsskizze
Der Ausbau des Sozialstaats
hat den Hilfebedürftigen aus der als demütigend empfundenen Lage
des
"Almosenemfängers"
und damit dem Angewiesensein auf freiwillige Hilfeleistung befreit und
ihn mit
dem umfassenden Rechtsanspruch
auf Hilfe und damit auch der Erwartbarkeit professioneller
Hilfeleistung ausgestattet
Der DCV begrüßt
diese Entwicklung; er hat sie durch den Auf- und Ausbau seiner sozialen
Dienste
und durch sein sozialpolitisches
Engagement mitgeprägt. Nur : in der Folge des Ausbaus und der
fachlichen Spezifizierung
der sozialen Sicherungssysteme sind die "kleinen Dienste" im Ehrenamt in
den Hintergrund getreten
und bisweilen ganz zurückgegangen. Gesellschaftlich ist die Einsicht
in die
Notwendigkeit von freiwilligem
sozialen Engagement geschwunden; das Leitbild einer "sorgenden
Gesellschaft" ist durch
den Rechtsanspruch allseitiger Versorgung ersetzt worden. Wenn in der Regel
Ansprüche von Leistungen
an die Sozialkasse bestehen und unter anderem von der verbandlichen
Caritas professionell erbracht
werden, wieso soll man da noch ehrenamtlich tätig sein? - So oder
ähnlich fragen viele
nicht ganz unbegründet. Und dennoch: auch Ehrenamtliche wünschen
keinen
Rückschritt hinter
bisher Erreichtes, keinen Ersatz professioneller Dienste durch ehrenamtliche
Tätigkeit. Ehrenamtliche
wissen, daß sie auch diese Entwicklung selbst mit vorangebracht heben.
Zahlreiche heute beruflich
geleisteten Dienste wurden anfänglich von Ehrenamtlichen punktuell
gesehen, verschiedentlich
erbracht und haben dadurch die politische Einsicht in die Notwendigkeit
eines Angebotes "großen
Stils" geweckt und Wege für Entscheidungen zur Finanzierung dieser
dann
nur professionell zu herbringenden
Dienste geebnet.
Heute, so scheint es, ist
die Entwicklung hin zu mehr professionellen Diensten nicht nur verlangsamt,
sondern zum Stillstand gekommen,
manches wird gar zurückgefahren. Soziales Ehrenamt in dieser
Situation erhält den
Anschein von "Ersatzleistungen" für fehlende Mittel zur Finanzierung
Hauptamtlicher. Hauptamtliche
müssen so Ehrenamtliche als Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt
sehen. Jetzt rächt
sich, daß es von Profis in Politik und Verwaltung und in der freien
Wohlfahrtspflege, den Caritasverband
eingeschlossen, jahrelang versäumt wurde, den "anderen Sinn",
eben die bleibende, wenn
auch sich immer wieder verlagernde, Notwendigkeit sozialen
ehrenamtlichen Handelns
deutlich zu machen und zu fördern. Es genügt eben nicht, wenn
ehrenamtliche Dienste von
Hauptamtlichen ab- und dann eingelöst werden und Ehrenamtliche dann
noch "Handlangerdienste"
oder vielleicht noch Vertretungsaufgaben zukommen.
Die Einsicht in die Unverzichtbarkeit
des sozialen Ehrenamtes muß gesellschaftlich erst wieder
aufgebaut werden. In neueren
Gesetzen haben Politiker erste Wegmarkierungen in diese Richtung
vorgegeben. Nach dem Betreuungsgesetz
vom 12.9.1990 kann ein rechtsfähiger Verein als
Betreuungsverein anerkannt
werden, wenn er u.a. sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher
Betreuer bemüht, diese
in ihre Aufgaben einführt, fortbildet und berät (BGB § 1908
f). Nach dem
Kinder- und Jugendhilfegesetz
vom 26.6.1990 sollen Mütter, Väter und andere
Erziehungsberechtigte, welche
die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, beraten und
unterstützt werden
(vgl. § 25 KJHG). Das Pflegegesetz wünscht sich gar eine "neue
Kultur des
Helfens" (vgl. § 8
PfleG) und hat dabei das soziale Ehrenamt im Blick. Kritisch wird man anmerken
müssen, daß nur
das Betreuungsgesetz zumindest bescheidene finanzielle Zuwendungen für
den
Erhalt und Ausbau ehrenamtlichen
Engagements vorsieht. In Politik und Verwaltung ist Ehrenamt
vielfach Ländersache
und obliegt der kommunalen Umsetzung. Daß Ehrenamt nicht zum Nulltarif
zu
haben ist, muß vielfach
erst noch einsichtig gemacht werden. Richtlinien zur Förderung
ehrenamtlichen Engagements
gibt es in Nordrhein-Westfalen; in Baden-Württemberg sind Richtlinien
in Vorbereitung, in Sachsen
ist mit der Aktion 55 ein Ansatz gesetzt.
Gesellschaftlich ist es bislang
nicht gelungen, das "Mehr an Freizeit", das die heutige Generation
gegenüber früheren
Generationen zur Verfügung hat, für ein Mehr an sozialem Engagement
zu
Nutzen. Auch Zeiten erzwungener
Erwerbslosigkeit (Arbeitslosigkeit, Vorruhestand) werden von den
Betroffenen kaum für
soziales Engagement genützt. Die auf der Vertreterversammlung in Leipzig
diskutierte Dreiteilung
der Lebenszeit in Arbeitszeit, Freizeit und Sozialzeit wäre in einem
solchen
Zusammenhang zu diskutieren.
Für Arbeitslose, die sich ehrenamtlich sozial engagieren, kommt
erschwerend hinzu, daß
die Bundesanstalt für Arbeit die Kürzung oder gar Einstellung
von
Leistungszahlungen durch
das Arbeitsamt vorsieht, weil dem ehrenamtlich tätigen Arbeitslosen
unterstellt wird, er stünde
dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.
Für die Menschen in
den jungen Bundesländern stellt sich die Situation nochmals anders.
Sie haben in
ihrer früheren Erziehung
und Staatsideologie erfahren, daß mit Karl März, Arbeit erst
den Menschen
definiert. Dabei wird Arbeit
mit Erwerbsarbeit gleichgesetzt; die Arbeitsplätze garantiert der
Staat.
Für eine soziale ehrenamtliche
Tätigkeit blieb da wenig oder kein Raum. Daß auch nicht bezahlte
und
freiwillig zu leistende
Dienste ihren Sinn haben, in vielen Bereichen gar unverzichtbar sind, wird
nur
langsam gesehen.
3. Bestandsaufnahme
Die "ehrenamtliche Tätigkeit"
war verschiedentlich Gegenstand verbandspolitischer Diskussionen im
DCV.
In jüngster Zeit diskutiert
der Zentralrat mehrfach das Thema "Ehrenamt" (vgl. Anlage 1): Die
gesellschaftliche Hilfe
und der ehrenamtliche Dienst (Fachthema, Passau 1966), die ehrenamtliche
Tätigkeit im Bereich
der Caritas (Fachthema, Berlin 1979), ehrenamtliche Dienste in der Arbeit
mit
alten Menschen und in Sorge
um sie (Bamberg 1980), Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im DCV-Bereich
(Köln 1983), ehrenamtliche Hilfe in und für Familien (Hamburg
1984). Im Rahmen einer Arbeitsgruppe
wurden auf der Vertreterversammlung des DCV (Leipzig
1993) Thesen und Forderungen
zur ehrenamtlichen Tätigkeit im Kontext der Themenstellung
"Arbeitszeit, Freizeit,
Sozialzeit" formuliert. Die Durchsicht obiger Zentralratsbeschlüsse
zeigt, ...
(Ergänzung : M. Gatter,
H.-J. Janssen, E. Baldas)
Das Positionspapier des DCV
zu Selbstverständnis und Auftrag verbandlicher Caritas im heutigen
kirchlichen und gesellschaftlichen
Kontext (Freiburg 1983) markiert Position zum Ehrenamt.
Zahlreiche weitere Positionsbeschreibungen
zu gesellschaftspolitischen Fragestellungen und zu den
Aufgabenfeldern einzelner
Fachdienste führen ehrenamtliche Tätigkeit an und bekräftigen
dadurch
den Rang im Kontext der
sozialen Dienste. Diese sind überwiegend in die Reihe "unser Standpunkt"
aufgenommen. An Positionen,
welche der Zentralrat des DCV seit 1979 (Fachthema Ehrenamt)
beschlossen hat, seien an
Beispielen genannt: Erste Konsequenzen aus der
Caritas-Armutsuntersuchung
(Essen 1992), Rahmenkonzeption zum Migrationsdienst der Caritas
(Augsburg-Leitershofen 1993),
Caritas international (Trier 1994) u.a. (vgl. Anlage 2). Eine Analyse
dieser Beschlüsse unter
dem Blickwinkel einer Bezugnahme auf das Ehrenamt legt offen, .........
(Ergänzung : E. Götz/
B. Menner)
Zentrale caritative Fachverbände
haben eigene Positionen zur ehrenamtlichen Tätigkeit markiert (vgl.
Anlage 3). Dabei werden
folgende Akzente deutlich ..... (Ergänzung: J. Schade)
Caritasverbände und
Fachverbände unterstützen auf verschiedenen Ebenen Ehrenamtliche
u.a. durch
Fortbildungsangebote (vgl.
Anlage 5). Eine auf die Jahre 1993 und 1994 bezogene Anfrage zu
Fortbildungsangeboten (vgl.
Anlage 4) und durch Arbeitshilfen zum Ehrenamt (vgl. Anlage 5).
In der fachwissenschaftlichen
Auseinandersetzung gibt es eine Fülle von Publikationen. Das
Gutachten von Gerhard Igl
zu "Rechtsfragen des Freiwilligen sozialen Engagements,
Rahmenbedingungen und Handlungsbedarf",
das im Auftrag des Bundesministeriums für Familie und
Senioren erstellt und 1994
vorgelegt wurde, gibt den aktuellen Sachstand rechtlicher Anfragen zum
sozialen Ehrenamt wider.
Eine Bibliographie zum Ehrenamt (vgl. Anlage 6) zeigt die Bandbreite und
... (Ergänzung : M.
Potthoff)
Ehrenamtliche Tätigkeit
war und ist auch Gegenstand empirischer Untersuchungen. Von den
Diözesancaritasverbänden
Freiburg, Limburg und Mainz wurden Befragungen zu Ehrenamt vor allem
in Pfarrgemeinden vorgenommen.
Dabei hat sich gezeigt, .... (T. Bock, Ergänzung)
Das Referat Caritas und Pastoral
im Deutschen Caritasverband und die Caritaskonferenzen
Deutschlands haben gemeinsam
eine Umfrage unter Haupt- und Ehrenamtlichen in der
Gemeindecaritas durchgeführt
(1987/88). Diese erbrachte .... (Ergänzung : Bock/Götz/Devic)
Zur innerverbandlichen Bestandsaufnahme
über Aktivitäten und zum Stellenwert ehrenamtlichen
Handelns gehört auch
der Blick in Tätigkeitsberichte von sozialen Diensten und Einrichtungen
der
verbandlichen Caritas. Auch
wenn den hier skizzierten Einblicken eine Totalerhebung oder
repräsentative Stichprobe
nicht zugrundeliegt, so legt die Durchsicht von einigen Tätigkeitsberichten
von Caritasverbänden
unterschiedlicher Größe und aus verschiedenen Regionen offen,
daß .....
(Ergänzung: Holtumer
Caritdir.)
Ausbildungsstätten für
soziale Berufe haben in ihre Curricula "Ehrenamtliche Tätigkeit"
integriert,
um Studentinnen und Studenten
auf die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen vorzubereiten. Eine
Anfrage zur Sache an Ausbildungsstätten
in katholischer Trägerschaft hat erbracht, ..... (Ergänzung :
Th. Bock)
Die Bestandsaufnahme zeigt,
daß die Theoriebildung und das Wissen um die Situation der
Ehrenamtlichen vorangekommen
ist. Die Bestandsaufnahme macht aber auch deutlich, daß zwischen
"hauptamtlicher Caritas"
und "ehrenamtlicher Caritas" in den letzten Jahren eine Kluft entstanden
ist,
die sich durch die Expansion
am teilstationären und im stationären Bereich, sowie durch
Professionalisierung der
offenen Beratungsdienste erweitert hat. In den Aufgabenfeldern der beruflich
angebotenen Caritas-Dienste
kommen Ehrenamtliche (fast) nicht vor. Auch die Außenwahrnehmung
der Caritas wird heute von
Diensten und Einrichtungen geprägt, die hauptamtlich angeboten werden.
Die verbandliche Caritas
hat dabei ihre geschichtliche Entstehung aus ehrenamtlichen Initiativen
aus
dem Blick verloren und sich
zu einem "Zwitter" von Mitgliederverband und
Dienstleistungsunternehmen
entwickelt. Strukturell und konzeptionell ist ehrenamtliche Mitwirkung
auf allen Ebenen schwieriger
geworden.
4. Arbeitsfelder und Organisationsformen ehrenamtlicher Dienste
Die nachfolgende Übersicht
skizziert in Stichworten, wo sich Ehrenamtliche in den verschiedenen
Gliederungen, Verbänden,
Vereinigungen und Mitgliedseinrichtungen des DCV in vielfältiger Weise
engagieren.
4.1. Verbandliche Caritas
Ehrenamtliche engagieren sich ...
bei Caritasverbänden
und Fachverbänden
- als Vorstandsmitglieder
in der Organisation von Fachverbänden und Caritasverbänden auf
allen Ebenen
- in der eigenständigen
Leitung und Organisation der Helferarbeit auf allen Ebenen
- in der von Hauptamtlichen
koordinierten und begleiteten Mitarbeit in Diensten und
Aufgaben. Die Übernahme
von Aufgaben geschieht hier in Ergänzung zu ambulanten
Beratungs- und Fachdiensten
(z.B. Schwangerschaftskonfliktberatung, Straffälligenhilfe,
Hausaufgabenhilfen für
ausländische oder ausgesiedelte Kinder, Wäschedienst für
Wohnsitzlose, Kontaktkreise
für psychisch Kranke) und auch Einrichtungen (z.B.
Mutter-Kind-Einrichtungen,
Frauenhäuser, Einrichtungen der Jugend- und Erziehungshilfe),
bei einzelnen Aktivitäten
(z.B. Begegnungsfeste mit Aussiedlern, Hilfsaktionen für
Flüchtlinge).
- in Konferenzen und Helfergruppen
(CKD, VKD, SKM, SKF u.a.)
- im Selbsthilfeverband
(z.B. Kreuzbund, Fraternität)
in ökumenisch organisierten
Gruppen in Zuordnung zum Verband
- deren Mitwirkende durch
Offenheit der Gruppe und Bestimmtheit des Engagements auch
kirchlich distanzierten
Christen einen Zugang zu neuem kirchlich-sozialem Engagement
eröffnen (z.B. Asylhelferkreise,
Hospizgruppen, Freunde von der Straße, Aidshilfe)
in Diensten und Einrichtungen
von korporativen Mitgliedern des Caritasverbandes und von
caritativen Vereinigungen,
und dort
- als Freiwillige in Besuchs-
und Pfortendiensten (z.B. Altenwohnlage, Pflegeheim,
Krankenhaus)
4.2. Nicht verbandlich organisierte caritative Arbeit
Für die Beteiligung
von Ehrenamtlichen in der Caritas ist wichtig, daß mit den verbandlich
organisierten Bereichen
auch die Basis-Arbeitsfelder in katholischen Kirchengemeinden, in anderen
kirchlichen Verbänden
oder in ökumenischer Zusammenarbeit in den Blick kommen.
Ehrenamtliche engagieren sich ...
im beruflichen Umfeld
- indem sie innerhalb ihres
eigenen Berufs- und Arbeitsfeldes ihre jeweiligen beruflichen
Verbindungen und ihr fachliches
Erfahrungswissen einbringen. Durch ihre Kontakte können
sie zur Behebung von Notsituationen
beitragen oder Entscheidungen voranbringen (z.B. Pro
Caritate e.V., Freiburg).
in ökumenisch organisierten
Gruppen ohne Zuordnung zum Verband
- z.B. Asylhelferkreise,
Hospizgruppen, Stadtteilinitiativen
in Selbsthilfe- und Betroffeneninitiativen
- als Angehörige von
psychisch Kranken, von Pflegebedürftigen, von Drogen- und
Alkoholabhängigen,
von Behinderten
- als (anonyme) Alkoholiker,
Drogenabhängige, AIDS-Infizierte
- in Mutter-Kind-Gruppen
- Elterninitiativen zur
Förderung ihrer Kinder
- Seniorengruppen
Angemerkt sei, daß
diese Gruppen meist ökumenisch arbeiten
im kirchlich-sozialen Netz
- im Verbund mit anderen
einzelnen Engagierten (z.B. Nachbarschaftshilfe)
- im Verbund mit Ordensgemeinschaften
(z.B. Trauergemeinde bei Bestattungen von
Verstorbenen ohne Angehörige,
Grabpflegedienst für diese Gräber)
- im Verbund mit engagierten
Lehrern, die Schüler zu sozialem Engagement motivieren (z.B.
Religionslehrer an öffentlichen
und privaten Schulen, Schulprojekte, soziales Engagement der
kirchlichen Schule), z.T.
in festen Gruppen (Schüler-Vinzenz-Konferenzen)
- in kirchlich orientierten
Verbänden
in katholischen Pfarrgemeinden
- im Caritas-Ausschuß
des Pfarrgemeinderates
- innerhalb von Caritas-Gruppen
oder -konferenzen auf allen einschlägigen sozialen Feldern
(Besuchsdienste, Begleit-
und Fahrdienste, Hausarbeit, Pflege, Kinderbetreuung,
Eine-Welt-Gruppen, Hilfen
für Osteuropa, Caritas-Sammlung u.a.)
- in projektbezogenen Aktivitäten
(z.B. "Fremde aufnehmen", "Frauengemeinschaft hilft
bosnischen Flüchtlingen")
Ehrenamtliche in den Pfarrgemeinden
werden u.a. auch von hauptamtlichen Mitarbeitern/innen
örtlicher oder diözesaner
Caritasverbände aus dem Fachbereich Gemeindecaritas oder von
Fachverbänden begleitet.
Die Differenzierungen des
Vorkommens von ehrenamtlichem Engagement in Arbeitsfeldern und
innerhalb dieser in "Ämter"
und als "soziales Handeln an der Basis", sowie das Hinhören auf
Ehrenamtliche, was sie an
Freude und Last im sozialen Ehrenamt empfinden, legen den Blick frei auf
"neue Formen ehrenamtlicher
Tätigkeit" auf Reibungen, Grenzen und auf unterschiedliche
Motivationen.
5. Beweggründe für ehrenamtliches Engagement
Ehrenamtliches Engagement
wird aus unterschiedlichen Motiven geleistet. Manchmal ist es ein
ganzes Motivbündel
und nicht alle Motive lassen sich klassifizieren. Es wird u.a. humanitär,
religiös,
politisch, beruflich, gesellschaftlich
begründet und fachwissenschaftlich erforscht und erklärt. Dabei
ist von besonderem Interesse,
inwieweit sich Konstanz und Veränderung in der Motivation zu
ehrenamtlichen Handeln zeigen.
5.1. Ausgangspunkt "Existentielle
Betroffenheit - Selbstbetroffenheit"
Betroffenheit von der Not
anderer und die Selbsteinschätzung, einen eigenen persönlichen
Beitrag zur
Linderung oder Abhilfe leisten
zu müssen und zu können, ist Grundmotivation für vielfältiges,
freiwilliges soziales Engagement.
Das Caritasgebot Jesu: "Gehe und handle ebenso ... " (Lk. 10, 37)
hat viele Jahrhunderte hindurch
immer wieder Menschen veranlaßt, sich für andere einzusetzen.
Auch
wenn ein "Handeln aus dem
Glauben" nicht immer im Vordergrund steht, so zeigt doch gerade das
Gleichnis vom barmherzigen
Samariter, daß nicht nur religiöse Lehrsätze, sondern eben
die
persönliche Betroffenheit
von der Notlage eines Menschen zum sozialen Engagement motivieren.
5.2. Ausgangspunkt "Biographische
Passung"
Wo und wie Interessierte
ihre Motivation für soziales Engagement praktisch umsetzen, als einzelne,
in einer Initiative oder
verbandlich organisiert, überlegen sich Ehrenamtliche heute sehr genau.
Eine
Untersuchung ehrenamtlichen
Engagements innerhalb des DCV konnte Korrelationen aufzeigen
zwischen dem Interesse,
den Tätigkeitsfeldern und der Lebenserfahrung der ehrenamtlich Engagierten
. Wenn die biographisch
entstandenen Orientierungen und Handlungsdispositionen von einem an
ehrenamtlichem Engagement
Interessiertem einerseits und die Sinnangebote, Umgangsweisen und
organisatorischen Rahmenbedingungen
des Verbandes andererseits zueinander passen, dann erhöht
sich die Wahrscheinlichkeit,
daß Interessierte, engagierte Bürgerinnen und Bürger, im
Caritasverband
ehrenamtlich aktiv werden.
Umgekehrt gilt, daß im Falle einer mangelnden bzw. gänzlich
fehlenden
Übereinstimmung die
Wahrscheinlichkeit für die Aufnahme, bzw. Fortsetzung eines solchen
ehrenamtlichen Engagements
gering ist.
6. Wo zeichnen sich Konflikte und Reibungsverluste ab ?
6.1. Diskrepanz zwischen theologischer Begründung und pastoraler Wirklichkeit
Die Apostelgeschichte benennt
drei Funktionen für den Aufbau der Gemeinde : Verkündigung,
Liturgie und Diakonie. Damit
ist der Auftrag Jesu zur Bruder- und Nächstenliebe eine Grundfunktion
der Gemeinde. Im pastoralen
Alltag fallen nicht selten Gottes- und Nächstenliebe in Pastoral
(Verkündigung und Liturgie)
und in Diakonie auseinander. Das soziale Engagement verbandlicher
Caritas verschiebt bisweilen
den Diakonie-Auftrag der Gemeinde auf den Caritas- und Fachverband.
Innerhalb der Gemeinden
wird die verbandliche Caritas zu wenig wahrgenommen; zu wenig
Gemeinden beziehen die Dienste
der verbandlichen Caritas in ihr pastorales Netz ein. Der Stellenwert
der Diakonie spiegelt häufig
das Selbstverständnis der jeweiligen Pfarrgemeinde wider. Dies wird
beispielsweise deutlich
am Vorhandensein und an der personellen Besetzung eines
Caritas-Ausschusses des
Pfarrgemeinderates im Vergleich zu anderen Ausschüssen.
6.2. Spannungsreiche Kooperation
von Haupt- und Ehrenamt
Die Zusammenarbeit von Haupt-
und Ehrenamtlichen in der Caritas gestaltet sich sowohl in den
sozialen Diensten, als auch
im Vorstand oft schwierig.
6.2.1. Reibungen in den sozialen
Diensten an der Basis
Die soziale Arbeit in den
Caritasverbänden kann sich sehen lassen. Sie hat einen hohen fachlichen
Standard, die hauptamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für ihre berufliche Aufgabe
(gut)
qualifiziert und erhalten
(regelmäßig) Fort- und Weiterbildung. Die "Großorganisation
Caritas"
arbeitet nach betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen. Die sozialethischen und religiösen Grundsätze
sind im Arbeitsrecht des
kirchlichen Dienstes juristisch gefaßt. Ehrenamtliche Arbeit wird
zwar
satzungsmäßig
als Aufgabe thematisiert, hat aber arbeitsrechtlich keinen Platz. Dies
wird u.a. darin
deutlich, daß es der
Grundordnung des kirchlichen Dienstes offensichtlich nicht gelingt,
Ehrenamtlichkeit auch nur
zu erwähnen; anders die Erklärung der deutschen Bischöfe
zum
kirchlichen Dienst (s.o.).
Arbeitsrechtlich brauchen
also Hauptamtliche nicht mit Ehrenamtlichen zu rechnen. Für
Ehrenamtliche in Fachdiensten
hat sich der Begriff "Helfer" durchgesetzt. Im beruflichen Alltag
werden so Akzente sichtbar:
die Hauptamtlichen sind die Profis und bestens qualifiziert;
Ehrenamtliche sind die "Helfer",
die "ungelernten", einsetzbar für die "kleineren Dinge". Zu wenig
wird gesehen, daß
es professionelles Handeln in Haupt- und Ehrenamt gibt, z.B. wenn ein
Sozialarbeiter einen Rechtsanwalt
konsultiert, der seinen Rat ehrenamtlich erteilt.
In den sozialen Diensten
an der Basis entstehen Konflikte oder sind latent gegeben, weil vieles
im
Anfang und während
des "sozialen Einsatzes" nicht ausgesprochen wird : gegenseitige Erwartungen,
gemeinsames Konzept, ergänzende
Vorgehensweisen, Klarheit über eingebrachte Fähigkeiten und
Fertigkeiten, notwendiger
Bedarf einer Vorbereitung und Einführung von Ehrenamtlichen auf eine
bestimmte soziale Aufgabe,
Praxisbegleitung und Fortbildung, unterschiedliche Sichtweisen,
unterschiedliche Nähe
zum "Klienten" (eher distanziert) bzw. zur Person XY (Frau N.N., Herr N.N.,
Bekanntschaft und Freundschaft).
Konfliktreich wird es, wenn
sich Ehrenamtliche in Gruppen zusammenschließen und die Kooperation
mit dem Caritasverband suchen.
Ehrenamtliche sehen diese Kooperation als Angebot; der
Caritasverband, so vermuten
sie, sieht in dieser Kooperation eine Verpflichtung. Sowohl Gruppen als
auch einzelne in sozialen
Diensten des Verbandes brauchen aktuelle Informationen zum
Tätigkeitsfeld. Hauptamtliche
haben ihre Dienstbesprechungen und erfahren über Dienststelle und
Dachverbände die Informationen,
welche notwendig sind, um adäquat zu helfen (z.B. Informationen
aus der Stadtverwaltung
über die Neueröffnung einer Sammelunterkunft für Asylsuchende,
Verwaltungsvorschriften
zur Umsetzung der Pflegeversicherung).
Manche Hauptamtliche halten
sich gegenüber Ehrenamtlichen deshalb zurück, weil sie in deren
Engagement eine Konkurrenz
sehen. Sie vermuten, daß ihre Arbeitsstelle durch das Engagement
von
Ehrenamtlichen gefährdet
ist. Überdies haben Hauptamtliche Ausbildungsabschnitte durchlaufen,
in
denen sie wenig oder überhaupt
nicht vorbereitet wurden, daß sie gemeinsam mit Ehrenamtlichen
soziale Aufgaben bewältigen
können und in Diensten der verbandlichen Caritas auch sollen.
Eine Schlechterstellung
von Ehrenamtlichen in den sozialen Diensten zeichnet sich u.a. dadurch
aus,
daß sich Aktivitäten
des Verbandes (z.B. Weihnachtsfeier, Betriebsausflug u.a.), die der
Dienstgemeinschaft dienen,
überwiegend auf Hauptamtliche beschränken. Ehrenamtliche erhalten
ggf.
eine kleine Anerkennung
für ihren Dienst; einbezogen in die Aktivitäten des Verbandes
sind eher
selten. Auch dieses : während
hauptamtliche Mitarbeiter über die Mitarbeitervertretung
Möglichkeiten haben,
das Verbandsgeschehen mitzugestalten, stehen ehrenamtlichen Mitarbeitern
allenfalls vage Mitgliedsrechte
zu. In Mitbestimmungsorganen sind sie nicht vertreten.
6.2.2. Reibungen in der Vorstandstätigkeit
Ein Dilemma tut sich auf
zwischen hauptamtlichen Mitarbeitern und Ehrenamtlichen in
Leitungsfunktionen in den
Verbänden. In Kuratorien und Fachausschüssen, in Räten und
Vorständen
wirken gewählte Ehrenamtliche
mit. Sie beeinflussen damit die konkreten Arbeitsbedingungen der
hauptamtlichen Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen und sind z.T. in der Funktion des Arbeitgebers. Dies
bedeutet für ehrenamtliche
Funktionsträger eine erhebliche Verantwortung. Leider bringen diese
Aufgaben für Ehrenamtliche
oft mehr Konflikte und Ärger mit sich als Anerkennung innerhalb und
außerhalb der Verbände.
Ehrenamtliche verhalten
sich Hauptamtlichen gegenüber häufig deswegen skeptisch und mißtrauisch,
weil sie fürchten,
die (ehrenamtliche) Verbandsführung können ihnen "entgleiten",
wenn der "Kurs zu
sehr von Professionellen
bestimmt" werde - Unterlegenheitsgefühle Hauptamtlichen gegenüber,
die
beispielsweise aus fehlender
fachlicher Qualifikation herrühren, können dieses Mißtrauen
zusätzlich
verstärken.
Insbesondere für Personalfachverbände,
in denen die Leitung von Ehrenamtlichen ausgeübt wird, ist
eine klare Beschreibung
von Rollen, Rechten und Pflichten zwingend notwendig (z.B. Mitgliedschaft
der hauptamtlich Tätigen
im Verband, Fragen der Dienst- und Fachaufsicht von Ehrenamtlichen über
Hauptberufliche, Festlegung
der Verbandspolitik, von Schwerpunkten in der fachlichen Arbeit usw.)
6.3. Spannungsreiche Kooperation von Haupt- und Ehrenamt in der Caritas der Gemeinde
Die Zusammenarbeit von Haupt-
und Ehrenamtlichen gilt es auch in den Pfarrgemeinden zu
bedenken, da soziales Engagement
oft über Caritas- und Vinzenz-Konferenzen fachverbandlich
organisiert und dem DCV
angeschlossen ist oder über Mitarbeiter/innen im Fachbereich
Gemeindecaritas eines örtlichen
oder diözesanen Caritasverbandes gefördert und begleitet wird.
Hauptamtliche der Pastoral
sind überwiegend im Bereich von Liturgie und Verkündigung tätig,
die
Diakonie wird vielfach von
Ehrenamtlichen übernommen. Anfragen an das Pfarramt zu materiellen
und sozialen Notlagen werden
oft delegiert an die Vorsitzende der Caritas-Helfergruppe, der Caritas-
oder Vinzenz-Konferenz.
Diese arbeiteten selbständig; der Priester ist geistlicher Leiter.
Am
Informationsfluß in
der Gemeinde sind sie in der Regel nicht beteiligt. Seitens des Pfarrers,
der
Pfarrgemeinderäte oder
der Kirchenverwaltungen erfahren die Ehrenamtlichen in den sozialen Feldern
nur wenig Anerkennung, oft
wird ihr Engagement als störend empfunden.
Durch die Zugehörigkeit
der Ehrenamtlichen, zumindest der Vorsitzenden oder Sprecherin der
Helfer-Gruppe zu einem Fachverband,
wird eine neue Spannung deutlich: die Spannung zwischen der
Pfarrgemeinde einerseits
und der verbandlichen Caritas andererseits. Die Pfarrgemeinde spricht nicht
zu Unrecht von "ihren" Ehrenamtlichen;
der Fachverband und bisweilen auch der Caritasverband
sprechen von den gleichen
Ehrenamtlichen ebenfalls von "ihren" Ehrenamtlichen. Ehrenamtliche
fühlen sich in unlauterer
Weise vereinnahmt.
Die Hauptamtlichen in der
Pfarrgemeinde verfügen oft über die tatsächlichen Ressourcen,
die auch
Ehrenamtliche brauchen,
damit die Aufgaben adäquat erfüllt werden können. Sächliche
Ressourcen
sind u.a.: Entscheidung
über die Verwendung der Mittel aus der Caritas-Straßen- und
Haussammlung
und aus der Caritas-Kollekte,
Kopier- und Telefonmöglichkeiten, Erstattung von Auslagen. Die
Anfrage auf Übernahme
von Kosten für Fortbildung oder gar für eine Begleitung durch
Supervision,
führt immer wieder
zu Diskussionen.
Die Erfahrungen in der Diakonie,
welche Ehrenamtliche in der Pfarrgemeinde machen, werden von
Priestern, Pastoralassistenten
und Gemeindereferenten zu wenig nachgefragt. So kann es dann
kommen, daß Predigt
und liturgische Texte im Gottesdienst die Not in der Pfarrgemeinde
ausklammern, was bei den
Engagierten der Caritas auf Unverständnis stößt.
6.4. Problematische Beweggründe
Nicht immer sind die Beweggründe,
die Personen zum sozialen Ehrenamt hinführen, der Tätigkeit
förderlich. Manche
wollen mit einer sozialen Tätigkeit Zeiten persönlicher Langeweile
überbrücken,
andere suchen zu testen,
inwieweit eine durch psychische Erkrankung eingetretene Arbeitsunfähigkeit
defacto Bestand hat. Wieder
andere interessiert die Technik im Rettungswesen oder im
Katastropheneinsatz. Problematisch
wird der ehrenamtliche Einsatz, wenn Ehrenamtliche nicht den
auf Hilfe und Unterstützung
angewiesenen Menschen sieht, sondern ein Experimentierfeld eigener
Fähigkeiten und Interessen.
6.5. Problemsituationen in Gruppen von Ehrenamtlichen
Es wird bisweilen beklagt,
daß Helferkreise zu "überaltern" drohen. Die Gewinnung neuer
Ehrenamtlicher gestaltet
sich ähnlich schwierig, wie die Aufrechterhaltung bleibender Attraktivität
des "alten Ehrenamtes".
Manche Gruppen arbeiten seit Jahren nach gleichen Schemata; Jüngere
finden sich in einer solchen
Gruppe nur schwer zurecht. Für eine(n) Neue(n) ist es schwierig, neue
Ideen in die Gruppe einzutragen.
Wenn sich die Norm der Gruppe den Vorstellungen des(der Neuen
entgegenstellt; wenn Unvereinbarkeiten
zu groß sind, dann bleibt alles beim alten. Die Gruppe ist
geschlossen und läßt
Neue nicht heran.
Aufgrund des fehlenden "Nachwuchses"
steigen Anfragen und Anforderungen, denen die einzelnen
Mitglieder der Gruppe nicht
mehr gewachsen sind. Es besteht die Gefahr der Überlastung und der
Überforderung.
6.6. Problemskizze im Bereich "Selbsthilfe Suchtkranker und ihrer Angehörigen"
Seit 1968 ist Alkoholismus
als behandlungsbedürftige echte Krankheit von der
Weltgesundheitsorganisation
(WHO) anerkennt. Dennoch halten sich, insbesondere "Sucht und
Abhängigkeit" gegenüber,
hartnäckig bei vielen Menschen Vorbehalte, Vorurteile,
Schuldzuweisungen und Verdrängungsmechanismen.
Als Folge dieser in Kirche
und Gesellschaft, im öffentlichen wie im privaten Bereich zu
beobachtenden Negativhaltung
treten Ausgrenzung und Isolation von Menschen ein, die suchtkrank
sind oder als (nahestehende)
Angehörige unter den Folgen der Abhängigkeitserkrankung leiden.
Suchtkranke und ihre Angehörigen
haben es schwer und tun sich oft schwer, selbstbewußt und
selbstkritisch die eigene
Situation anzunehmen und zu verändern. Daraus ergibt sich zwangsläufig,
daß Nichtbetroffene
gegenüber Suchtkranken Berührungsängste haben, was die Re-Integration
in die
Gemeinschaft erheblich erschwert
oder gar verhindert.
Die pastorale Praxis und
die pastorale Ausbildung zeigen bisher noch zu wenig Interesse an einer
expliziten "Suchtkrankenpastoral".
Auch in der Pastoral herrschen über weite Strecken Ausgrenzung
und Isolation vor.
6.7. Ehrenamt und geringfügige Beschäftigung
Wenn Honorare oder Entgelte
für Tätigkeiten bezahlt werden, die Ehrenamtliche unentgeltlich
machen, treten Konflikte
auf. Dies ist z.B. der Fall, wenn Besuchsdienste über den Anstellungsträger
Kirchengemeinde St. N.N.,
als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme eingestuft und entlohnt werden, wenn
..... (weitere Beispiele
- Aktion 55, ...)
7. Soll-Zustand
Anspruch und Wirklichkeit
können nähergebracht werden, wenn ehrliche Bereitschaft besteht,
den in
der Satzung des Caritasverbandes
dem Ehrenamt zugewiesenen Part ernstnehmen. Dazu gehört auch,
daß die Worte zum
Ehrenamt in der "Erklärung der deutschen Bischöfe zum kirchlichen
Dienst"
inhaltlich erfüllt
und strukturell umgesetzt werden. Die verbandliche Caritas hat hierzu allen
Grund:
nur mit Ehrenamtlichen wird
sie ihre Option, für die Armen und Benachteiligten in der Gesellschaft
Lobby und Anwalt zu sein,
wirkkräftig wahrnehmen; wird sie Dienste für Menschen, die durch
das
soziale Netz fallen, aufbauen
und aufrechterhalten; werden die Dienste der Grundversorgung (z.B.
kirchliches Krankenhaus,
Wohnheim für ältere Menschen o.a.), ganzheitlich und lebensraumbezogen
angeboten. Einen pädagogischen
Auftrag zur Verbesserung der Qualifikation der sozialen Dienste
und zur Hebung der Kompetenz
für soziale Anliegen in der Gesellschaft wird die Caritas nur dann
einlösen können,
wenn Ehrenamtliche als Handelnde in den Diensten integriert sind.
Der Soll-Stand, ggf. Handlungsbedarf
wird im folgenden näher ausdifferenziert für die Bereiche
verbandliche Caritas, Ortskirche,
Politik und Verwaltung.
7.1. Verbandliche Caritas
Bestandsaufnahmen und Problemanzeigen
lassen vermuten, daß es in der verbandlichen Caritas einen
breiten Handlungsbedarf
im Blick auf eine konsequente Durchforstung und Abstellung der Dienste
auf Haupt- und Ehrenamtliche.
Nur, empirische Ergebnisse über die tatsächliche Situation des
Ehrenamtes in der verbandlichen
Caritas liegen nicht vor. Einen generellen Handlungsbedarf
anzuzeigen verbietet sich,
da es immer wieder Beispiele vorbildlicher Verbände oder Dienste gibt,
bei
denen der im folgenden als
Soll-Zustand gekennzeichnete Rahmen einen Ist-Zustand darstellt.
Inwieweit Annäherungen
vorliegen, läßt sich situationsspezifisch ausmachen.
7.1.1. Ehrenamt in den sozialen
Diensten an der Basis
Die Dienste der verbandlichen
Caritas werden nur dann satzungsgemäß konsequent auf Haupt-
und
Ehrenamtliche abgestimmt
sein,
- wenn sich die Dienste
konzeptionell für Ehrenamtliche öffnen. Eine konzeptionelle
Weiterentwicklung muß
von Haupt- und Ehrenamtlichen gemeinsam vorangebracht und unter
Berücksichtigung der
unterschiedlichen Motivationslagen von Ehrenamtlichen differenziert
werden.
- wenn die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der verbandlichen Caritas in ihren jeweiligen
Stellenbeschreibungen dienstliche
Zeiten dafür bereit halten können, daß sie Ehrenamtliche
informieren, den "Einsatz"
reflektieren und die Erfahrungen der Ehrenamtlichen in die
weiteren Arbeitsschritte
des Hilfeplanes einbeziehen.
- wenn sachliche Ressourcen
auch für Ehrenamtliche bereitgestellt werden, ein finanzieller Etat
für Sachkosten zur
Erfüllung der Aufgaben (z.B. Kopien, Telefonate, Fahrtkosten u.a.)
bereitsteht.Wenn "Ehrenamtliche"
Erlöse erwirtschaften (etwa durch den Verkauf von
Handarbeiten), dann sollten
sie darüber selbst verfügen können.
- wenn am Beginn des sozialen
Engagements eine Orientierung, danach eine sich
anschließende differenzierte
Einführung in den bestimmten Dienst und anschließend eine
regelmäßige Begleitung
des ehrenamtlichen Engagements gewährleistet sind. Dazu gehören
auch Möglichkeiten
der Reflexion der sozialen Arbeit und von arbeitsbegleitender Supervision,
sowie die Teilhabe an Fortbildungs-
und Weiterbildungsangeboten.
- wenn fundierte Mitarbeiterschulungen
Haupt- und Ehrenamtliche auch gemeinsam
ansprechen.
- wenn ehrenamtliche Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter teilhaben können an der
Dienstgemeinschaft im Caritasverband,
(d.h. Gewährung von Mitwirkungsrechten, Teilnahme
an Betriebsausflug, an Festen
u.a.)
- wenn die Felder ehrenamtlichen
Handelns dort klar abgegrenzt sind, wo Ehrenamtliche mit
Hauptamtlichen oder mit
Beschäftigten direkt auf Honorarbasis zusammenarbeiten.
Handlungsbedarf mit Konsequenzen
auf die Gestaltung der Rahmenbedingungen für
Ehrenamtliche ist angesagt
:
- Aktivitäten zur Gewinnung,
Begleitung und zum Erhalt Freiwilligen und ehrenamtlichen
Engagements müssen
Motivationslagen berücksichtigen, temporäre Möglichkeiten
eröffnen,
fachspezifische Fähigkeiten
und lebensrelevantliche Erfahrungen einbeziehen.
- Trägerverantwortliche
sollten erwägen, ob nicht im Einzelfall und bei Einbringen von hohem
zeitlichen Einsatz, ggf.
ab 20 Stunden/Woche, Sozialversicherungsbeiträge für Ehrenamtliche
bezahlt werden können.
- Ehrenamt muß auch
Thema von Personalmanagement werden (nicht jeder ist für jede
Tätigkeit geeignet).
- Ehrenamtliche müssen
Klarheit haben, wo in ihrer Tätigkeit Versicherungsschutz besteht
und
wo nicht; Verantwortliche
sollten den Versicherungsschutz so gewähren, wie er für
Hauptamtliche besteht.
7.1.2. Ehrenamt im Vorstandsbereich
Die Zusammenarbeit von Haupt-
und Ehrenamt im Vorstandsbereich gelingt kompetent,
partnerschaftlich und Vertrauensvoll,
wenn
- sorgfältig informiert
und dadurch echte Beteiligungsmöglichkeit besteht
- Entscheidungsfindung transparent
ist
- regelmäßige
Kontakte formell (Vorstandssitzungen/Klausurtagungen) und informell (Feste,
Mitarbeiterausflug u.a.)
gepflegt werden
- klare Aufgabenverteilung
zwischen Haupt- und Ehrenamt vorliegt
- die Verantwortlichkeiten
und notwendiger fachlicher Sachverstand transparent sind
- Qualifizierungsmöglichkeiten
erhoben, erwogen und durchgeführt werden
- längerfristige Ziele
und Notwendigkeiten verbandlichen Handelns abgesteckt sind
- Vorstände mehr erfahren
über Ziele, methodisches Arbeiten, berufsethische Positionen in der
sozialen Arbeit
- Überforderung durch
gewachsene Strategien offengelegt und die Abgabe eines Amtes ohne
Gesichtsverlust möglich
ist.
- Kriterien der Fachlichkeit
(z.B. Betriebswirtschaft/Sozialarbeit/Pastoral/Fachverbände) im
Vorstand verteilt sind und
Vorstandswahlen diese Kriterien im passiven Wahlrecht zugrunde
liegen.
7.2. Ortskirche
Freiwillige soziale Tätigkeit
und ehrenamtliches Engagement in der Diakonie wird in der verfaßten
Kirche ernst genommen,
- wenn diakonische Schwerpunktsetzungen
in der Pastoralplanung eine Diözese und einer
Gemeinde vorgenommen und
in ihren Konsequenzen bedacht werden.
- wenn Priester, Pastoralassistenten
und Gemeindereferenten die Erfahrungen der
Ehrenamtlichen in der Diakonie
aufgreifen und akzentuiert in Liturgie und Verkündigung
einbringen.
- wenn die Verteilung der
Kirchensteuermittel auch berücksichtigt, daß Freiwillige und
ehrenamtliche Arbeit, auch
in der Kirche, nicht zum Nulltarif zu haben ist. Hierzu braucht es
klare Richtlinien und Empfehlungen
- wenn in der Pfarrgemeinde
Ehrenamtliche Verantwortung haben über die Verteilung von
Spendenmitteln und Haushaltmitteln
zur Bewältigung sozialer Notlagen in der Pfarrgemeinde
- wenn Fortbildungsveranstaltungen
in der Pastoral gemeinsam mit ehrenamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Caritas der Gemeinde wahrgenommen werden
- wenn in der pastoralen
Ausbildung Ehrenamtlichkeit thematisiert wird und die künftigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in der Pastoral darauf vorbereitet werden, daß ihre Arbeit
nur mit Ehrenamtlichen bewältigt
werden kann
- wenn beim örtlichen
Caritasverband z.B. im Fachbereich Gemeindecaritas hauptamtliche
Mitarbeiter für die
Begleitung ehrenamtlicher Gruppen und und zur kontinuierlichen
Gestaltung von Verbindungslinien
zwischen Caritasverband und Pfarrgemeinden freigestellt
sind
Handlungsbedarf zur Vernetzung
von Caritas und Pastoral und zur Adäquaten Einbeziehung
des ehrenamtlichen Engagements
ist angesagt :
- die Konzeption einer Pastoral
der Gemeinde muß die Diakonie einschließen. Ein solches
gemeinsames Konzept könnten
die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Pastoral, die hauptamtlichen
Mitarbeiter der Caritas und Ehrenamtliche aus der Gemeinde
gemeinsam erstellen.
- eine spirituelle Begleitung
des ehrenamtlichen Engagements ist notwendig. Eine
Rückbesinnung auf die
Wurzeln des caritativen Tuns im Evangelium hilft den Gruppen, mit
der erlebten Not und dem
gesehenem Leid fertig zu werden, es mitzutragen und ihren Dienst
mit Freude zu tun. Der lebendige
religiöse Austausch und die Gemeinschaft in den Gruppen
gibt den einzelnen in ihrem
Dienst für den Nächsten Sinn und Erfüllung.
7.3. Politik und Verwaltung
Die großen gesellschaftlichen
Aufgaben unserer Tage, die Bewältigung der Armut, die Bekämpfung
der Arbeitslosigkeit und
die gesellschaftliche Integration von Migranten lassen sich, wenn überhaupt,
nur in einem Kontext lösen,
der das soziale ehrenamtlich/freiwillige Engagement adäquat einbezieht.
Verantwortliche in Politik
und Verwaltung sind daher gehalten, nicht nur ehrenamtliches Engagement
einzufordern, sondern auch
Strukturen und Wege so zu gestalten, daß ehrenamtliches Engagement
in
verschiedenen Bereichen
gefördert wird. Dazu gehören :
Handlungsbedarf auf der Ebene
der Gesetzgebung
Erweiterung der bestehenden
und Schaffung von neuen Anreizregelungen, um das soziale Ehrenamt
in gesetzlichen Bestimmungen
mit Attraktivität zu versehen (Erhöhung der Steuerfreibeträge
zur
Absetzung von Aufwendungen
für ehrenamtliches Handeln, die Ehrenamtliche von den Trägern
nicht
ersetzt bekommen haben;
steuerliche Berücksichtigung der zeitlichen Inanspruchnahme eines
ehrenamtlich Tätigen,
auch wenn das derzeitige Einkommensteuergesetz diesen Gedankengang nicht
zuläßt; Berücksichtigung
des sozialen Ehrenamtes beim Rentenanspruch, etwa analog der
Anerkennung von Zeiten für
Kindererziehung oder auf der Vergleichsbasis
Wehrdienst/Zivildienst/8-Jahres-Verpflichtung
beim Katastrophenschutz).
Erweiterung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen zur Freistellung ehrenamtlich tätiger
Mitarbeiter/innen für
projektbezogene Einsätze (analog Jugendarbeit und Sport), für
Weiterbildungsmaßnahmen,
für Teilnahme an Wortbildungen unter Gewährung von Sonderurlaub.
Schaffung von Förderrahmen
für ehrenamtliches Engagement (z.B. analog Nordrhein-Westfalen oder
Aktion 55 in Sachsen). Bereitstellung
von Zuschüssen an Dachverbände zur planmäßigen Gewinnung
und Begleitung von ehrenamtlichem
Engagement. Formulierung von Ausführungsbestimmungen auf
Länderebene, um offengehaltene
Umschreibungen zur Förderung ehrenamtlichen Engagements in
neueren Gesetzen (vgl. §
23 KJHG, § 8 PfleG) zu konkretisieren, damit die Formulierungen in
der
Intention des Gesetzes auch
umgesetzt werden können.
Handlungsbedarf auf der Ebene
der Verwaltung
- Akzeptanz des ehrenamtlichen
Engagements bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege als
Eigenleistung; Bereitstellung
von
Zuschüssen zu Sozialversicherungsbeiträgen an die Träger,
die diese Beiträge
für Ehrenamtliche bezahlen wollen
- Ausschöpfen des Ermessensspielraumes
im Arbeitsförderungsgesetz, um zu ermöglichen,
daß Arbeitslose ehrenamtlich
tätig sein können und gleichzeitig dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung stehen. Großzügige
Gewährung ausländerrechtlicher Erlaubnisse an Asylbewerber,
die zur ehrenamtlichen Tätigkeit
den Gestattungsbereich verlassen müssen.
- Bereitstellung von Fördermittel
auf kommunaler Ebene, ehrenamtliches Engagement zu
qualifizieren, nicht gebunden
an Projekte.
Handlungsbedarf in Gesellschaft
und Politik
- Förderung und Erweiterung
bestehender Anerkennungsformen der "kleinen sozialen
Initiativen", etwa durch
öffentliche Preis-Wettbewerbe, durch Sonderzuschüsse aus
Stiftungen, durch öffentliche
Ehrungen.
- Akzeptanz des sozialen
Ehrenamtes nicht nur als "Vorpraktikum" für einen Studienplätze
an
der Fachhochschule, sondern
auch im numerus-clausus Verfahren für andere Studiengänge an
Hochschulen und gesellschaftlich
als "Einstellungsbonus" bei der Rückkehr in den Beruf. Der
öffentliche und der
kirchliche Dienst könnten hier Vorreiterrollen übernehmen.
- Förderung flexibler
Arbeitszeiten, um ehrenamtliche Tätigkeit und Beruf zu vereinbaren
- Förderung eines solidarischen
Miteinanders, nicht als "Serviceversprechen", sondern als
"Gelegenheiten" zum Mittun
- Schaffung von Anreizmöglichkeiten
mit neuen Gratifikationsformen, etwa in Form
anrechenbarer Solidargutscheinen,
die Vorteile bei einer evtl. erforderlichen Pflege oder bei
einer Heimplatzvergabe erbringen
- Kostenpauschale an Verbände,
die nicht nur projektbezogenen sind, sondern die eine
Förderung ehrenamtlichen
Engagements ermöglichen, wie sie in den Gesetzen (KJHG, PfleG)
vorgesehen sind.
Der Versuch, Mitmenschlichkeit
als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen, ist bislang noch nicht
gelungen; das Anliegen jedoch,
Solidarität und Mitmenschlichkeit gerade auch durch das soziale
Ehrenamt zu fördern,
scheint dieser Tage gesellschaftlicher Konsenz zu sein. Die Ehrenamtlichen
selbst, aber auch die Verbände,
in denen Ehrenamtliche tätig sind, tun gut daran, in diese Diskussion
deutlich einzubringen, daß
es dabei nicht darum geht, angesichts leerer Kassen den vielbeschworenen
sozialen Umbau und oft gemeinten
sozialen Abbau "unentgeltlich" abzufedern. Soziales Engagement
sollte dort zugelassen und
gefördert werden, wo Ehrenamtliche die Notwendigkeit in eigener
Einsichtnahme und in eigenen
Verantwortlichkeiten sehen.
Für den kirchlichen
Dienst darf wichtig bleiben: das soziale Ehrenamt ist auch ein Lernort
des Lebens
und des Glaubens. Insofern
ist es besonders wichtig, daß Jugendliche Möglichkeiten erhalten,
diesen
Lernort zu erleben. Die
Kirche selbst, mit ihrer großen Anzahl von Bildungs- und
Sozialeinrichtungen, hat
eigene Möglichkeiten, hier Akzente zu setzen, damit den Worten Taten
folgen. Dabei dürfen
Caritasverband und Kirche auch gegenüber staatlichen Stellen wachsam
sein,
wenn Ehrenamtliche und Mitglieder
von Selbsthilfegruppen vorschnell von Politiker und Verwaltung
dazu auserkoren sind, Aufgaben
von Hauptamtlichen zu übernehmen.
8. "Markt von Möglichkeiten"
(Lösungswege)
8.1. Broschüre zum sozialen Ehrenamt
Beispiele ehrenamtlicher
Tätigkeiten, die gelungene Aktivitäten (auch ökumenisch)
aufzeigen, in
günstigen Rahmenbedingungen
einer gelingenden Vernetzung von Haupt- und Ehrenamt,
gegebenenfalls auf neuen
sozialen Feldern sollten in Form von "typischen Beispielen" als Broschüre
zusammengetragen werden.
Da man aus Fehlern nur lernen
kann, ist es auch wichtig, gescheiterte Aktionen im Ehrenamt zu
thematisieren, zu analysieren
und deren Ursachen aufzuzeigen. Ein Synergieeffekt aus den positiven
Beispielen kann nur greifen,
wenn die Ursachen für das Scheitern von Aktionen bekannt sind.
8.2. Zeitschrift für Ehrenamtliche
Im Rahmen einer neuen Zeitschrift
könnten solche Beispiele fortgeschrieben und neuen Engagement
aufgezeigt werden. Dabei
könnte auch Platz bleiben für Wege regionalisierter Ideenbörsen.
Die Zeitschrift "Caritas
aktuell" soll in Zukunft nicht nur für Caritasmitglieder, sondern
auch für
sozial Interessierte und
freiwillig sozial Tätige gestaltet werden. Neben der Weckung ehrenamtlichen
Engagements soll die Zeitschrift
auch konkrete Hilfen für Ehrenamtliche geben. Damit schafft der
Deutsche Caritasverband
ein eigenes Profil ehrenamtlicher Sozialarbeit. Die Diözesancaritasverbände
werden aufgefordert, die
neugestaltete Zeitschrift nicht nur Caritasmitgliedern, sondern auch
Ehrenamtlichen in Pfarreien,
Orts- und Kreiscaritasverbänden, sowie Fachbänden und freien
sozialen
Initiativen kostenlos zur
Verfügung zu stellen. Für sozial Interessierte außerhalb
des Verbandes muß
es die Möglichkeit
eines freien Abonnements geben. Nur so kann ein bundesweites Forum für
freiwillig sozial Tätige
geschaffen werden.
8.3. Änderungen in den Strukturen
Die Konzeptionen sozialer
Dienste und die Stellenbeschreibungen in der sozialen Arbeit der
verbandlichen Caritas ist
dahingehend zu prüfen, inwieweit schon jetzt der Förderung ehrenamtlichen
Engagements einen Adäquaten
Raum gegeben ist. Was in der Bahnhofsmission, in Hospiz-Gruppen
und in Asylhelfer-Kreisen
an gewinnbringender Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt, in
abgestimmten Konzeptionen
persönlicher und sozialer Hilfe möglich ist, sollte auch in anderen
sozialen Diensten der verbandlichen
Caritas realisierbar sein. Wir müssen zu neuen Tendenzen
kommen, die ehrenamtliches
Engagement selbstverständlich mit hauptamtlichem Engagement
konzeptionell vernetzen.
In den verbandspolitischen
Gremien sollten auch Ehrenamtliche, die nicht in den derzeit existierenden
Fachverbänden organisiert
sind, Einflußmöglichkeiten erhalten. Dies könnte über
die Gründung einer
"Arbeitsgemeinschaft Ehrenamt"
auf Bundesebene vorbereitet werden; eine solche
Arbeitsgemeinschaft, angesiedelt
beim DCV, könnte diözesane Arbeitsgemeinschaften zur Gründung
initiieren. Die Arbeitsgemeinschaft
Ehrenamt könnte Fragen und Problemstellungen, die im Kontext
ehrenamtlichen Handelns
permanent anstehen, weiter thematisch und über ... heranführen;
sie könnte
den Austausch von Informationen
und Erfahrungen zwischen Ehrenamtlichen Gruppen als Mitglieder
der Arbeitsgemeinschaft
ermöglichen und bewerkstelligen.
8.4. Pilotprojekte in der Caritas
Bisweilen müssen veraltete
Strukturen aufgebrochen werden, damit neues Ehrenamt in der Caritas an
Boden gewinnen kann. Dazu
braucht es neue Ideen, kreatives Vorgehen und Bereitschaft, neues zu
gestalten zu wollen. Da
es für die "neuen Dinge" noch keinen Erfahrungshintergrund gibt, muß
es
Möglichkeiten geben,
neues zu erproben. Hierzu ist eine externe Begleitung, ggf. über ein
Projekt an
einer Fachhochschule zur
wissenschaftlichen Begleitung und zur Weiterentwicklung, nur von Vorteil.
Der DCV und die Diözesancaritasverbände
stellen Fördermittel bereit, um Pilotprojekte im Ehrenamt
zu ermöglichen.
Als Pilotprojekte könnte
der Aufbau von Ideen-Börsen der Zentren für Ehrenamtliche, ggf.
in
Anlehnung an die Voluntary-Centres
in England, Holland, Frankreich oder Italien, mit Hilfe der
Caritas durchgeführt
werden. Ein solches "Haus des sozialen Ehrenamtes" Anlauf und
Vermittlungsstelle sein
für ehrenamtlich Interessierte und sozial Engagierte, könnte
Einführungsveranstaltungen
und Kurse zu bestimmten sozialen Feldern anbieten, könnte
Erfahrungsaustausch und
begleitende Seminare anbieten.
Wenn in verschiedenen Regionen
solche "Häuser des sozialen Ehrenamtes" entstehen, besteht Bedarf
an Erfahrungs- und Informationsaustausch.
Zu den Voluntary-Centres im Ausland sollten Kontakte
gepflegt werden.
Zur Finanzierung neuer Ansätze
und beispielgebender Aktivitäten könnte eine Stiftung "Ehrenamt"
gegründet werden. Sie
könnte akzentuiert das Ehrenamt in der verbandlichen Caritas fördern
und so
kreativ neues gestalten
lassen.
8.5. Dokumentation im Ehrenamt
Um den Stellenwert des sozialen
Ehrenamtes in der verbandlichen Caritas in Kirche und Gesellschaft
zu verdeutlichen, um situativ
adäquate Argumente für öffentliche Diskussionen parat zu
haben, ist es
wichtig, das der DCV mehr
Informationen über das in seinem Haus vorfindliche ehrenamtliche
Engagement in Erfahrung
zieht und mindestens den Sachstand von 1966 (vgl. J.Kessels) wieder
erreicht. Zum Erhellen,
weniger zum Festhalten, dienst daher eines Statistik des Ehrenamtes. Eine
solche Statistik sollten
alle Träger der verbandlichen Caritas nach einem einheitlichen Muster
jährlich
erheben. Nur so wird es
möglich sein, über grobe Schätzzahlen hinaus zu fundierten
Kenntnissen zu
gelangen. Verläßliches
statistisches Material im ehrenamtlichen Bereich sind wichtige Argumente
in
der gesellschaftlichen Diskussion.
Innerverbandlich bieten sie Material für eine Dynamik
ehrenamtlicher Aktivitäten.
8.6. Auch der DCV ist gefordert
Der Deutsche Caritasverband
muß sich regelmäßig und differenziert um die Verbesserung
von
kirchlichen und gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen bemühen. Politische Stellungnahmen,
Gutachtertätigkeiten,
Dokumentationen und Publikationen müssen diesem Ziel dienen. Im kirchlichen
Dienst könnte ein "Ehrenamtlichkeits-Ausweis"
einheitlich eingeführt und so einen innerkirchlichen
Einstellungsbonus ermöglichen.
Zur Bewältigung der neu anstehenden Arbeit schafft der Deutsche
Caritasverband in seiner
Zentrale notwendige personelle und sachliche Voraussetzungen.
8.7. Neue Kultur des solidarischen Miteinander
Ehrenamtliches Engagement
im sozialen Feld muß eine breitere gesellschaftliche Anerkennung
finden.
Die Selbstverständlichkeit
des Ehrenamtes ist verlorengegangen. Ehrenamt bringt starke
Betroffenheit, Menschlichkeit,
Persönliches ein in technokrativierte soziale Dienste.
8.8. Handreichungen, Versicherungen, Nachweise, Ausweise, Kostenerstattungen
.....
Anmerkung :
Die Korrektur entstand auf
der Grundlage des Arbeitstreffens am 15.12.1994 und der eingegangenen
Rückmeldungen der Mitglieder
der Arbeitsgruppe
Eugen Baldas / Theresia Bock