Position des Deutschen Caritasverbandes zur ehrenamtlichen Tätigkeit

"Der Verband widmet sich allen Aufgaben sozialer und caritativer Hilfe. Er soll inbesondere die
Caritas der Pfarrgemeinde, sowie die ehrenamtliche Mitarbeit ermöglichen, anregen und fördern ..."
(§ 4, Muster-Satzung für örtliche Caritasverbände vom 28.4.1980).

"Zum kirchlichen Dienst gehören auch solche Gläubige, die auf Dauer oder auf Zeit ehrenamtlich
ohne Entgelt besondere Aufgaben in der Kirche erfüllen, um durch dieses Apostolat mitzuhelfen, daß
die Kirche ihre Aufgaben erfüllen kann. Sie geben mit ihrem Einsatz eine Ermutigung, sie stützen und
bestärken die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie tragen dazu bei, daß im Alltag der
kirchlichen Dienste die missionarische Kraft nicht erlahmt" (Erklärung der Deutschen Bischöfe zum
kirchlichen Dienst vom 22. September 1993.

"Die christliche Botschaft lenkt unseren Blick auf die Empfindungen der Menschen, auf Kränkungen
und Demütigungen von Benachteiligten, auf das Unzumutbare, das Menschenunwürdige, auf
strukturelle Benachteiligungen und Ungerechtigkeit. Der Glaube hält uns an zu Einsichten und
Einfällen sozialer Phantasie, wie den Bedürftigen geholfen werden kann ... Christen sollen ...
Maßstäbe der Mitmenschlichkeit und der Hilfe für die Schwachen auch in die Lebenswirklichkeit
ihrer modernen, säkularen Alltagswelt tragen und von daher kritisch Gesellschaft und Gemeinwesen
befragen. Mit ihrem Engagement können sie sich einbringen und die christliche Option für die
Schwachen auch im politischen Leben gestaltend und verändernd geltend machen. In besonders
intensiver Form verwirklichen diese Option die Menschen, die sich im sozialen Ehrenamt engagieren."
(Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland - Diskussionsgrundlage für den
Kosultationsprozeß über ein gemeinsames Wort der Kirchen, Bonn 1994.)

Eine Positionsmarkierung zur ehrenamtlichen Tätigkeit im Geltungsbereich des Deutschen
Caritasverbandes (DCV) steht in einem Dilemma: zum einen zeigt eine Bestandsaufnahme, daß
innerverbandlich längst vieles gesagt ist, was es zur ehrenamtlichen Tätigkeit an Einsichten zu
formulieren gilt : Unklarheit im Begriff "Ehrenamt", schwierige Kooperation von Haupt- und
Ehrenamt, unzureichende innerverbandliche und gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen.
Andererseits blieben diese Einsichten weithin Appelle und haben in der Tendenz nur wenig zu Praxis
verändernden Konsequenzen geführt. Es scheint sogar, daß frühere Generationen hier bereits weiter
waren als wir sind; J. Kessels konnte jedenfalls 1967 statistisches Detailmaterial zur ehrenamtlichen
Tätigkeit in der verbandlichen Caritas angeben, das uns aktuell nicht mehr zur Verfügung steht. Der
DCV ist zwar nach internationalem Sprachgebrauch eine "volutary organisation", hat aber in weiten
Arbeitsbereichen, im Unterschied zu den Caritasverbänden in anderen Ländern, seine "volunteers"
verloren. Es ist zu einem Ungleichgewicht im Auf- und Ausbau professioneller Dienste auf Kosten
ehrenamtlicher Dienste gekommen.

Immerhin : Die Satzungen der Caritasverbände und die Erklärung der deutschen Bischöfe zum
kirchlichen Dienst halten an der bleibenden Aktualität und Unverzichtbarkeit ehrenamtlicher Tätigkeit
fest; im Konsultationsprozeß über ein gemeinsames Wort der Kirchen zur wirtschaftlichen und
sozialen Lage in Deutschland kommt dem sozialen Ehrenamt bei der Verwirklichung von Optionen
für Schwache eine große Bedeutung zu.

Im folgenden sind altbekannte Einsichten aktualisiert und ergänzt, um so "neue"
Positionsmarkierungen vorzunehmen und gangbare Lösungswege zu skizzieren.
 

1. Begriffliche Festlegungen

"ehrenamtlicher Mitarbeit" wird die freiwillige, nicht auf Entgelt ausgerichtete und mit einem
gewissem Grade an Organisiertheit verbundene Tötigkeit verstanden. Sie differenziert sich mit
fließenden Übergängen ...

- in Tätigkeiten, die aus der Wahl oder der Berufung in ein Amt resultieren (Ehrenamt
im engeren Sinn)
- In Aktivitäten der unmittelbaren Hilfe oder Aufgaben im Dienst von Organisationen und
Einrichtungen, entweder in Zuordnung zu beruflichen Fachdiensten mit deren
Unterstützung, oder auch autonom
- in Nächstenhilfe, zu der sich Frauen und Männer, sowie auch Jugendliche, die Not im
Umfeld entdecken, zusammentun
- in Selbsthilfe, zu der sich Menschen aufgrund ihrer persönlichen Betroffenheit oder
aufgrund der Betroffenheit der Not ihrer Angehörigen zusammenschließen

Bisher hat sich ein gemeinsamer Begriff, der all diese Formen des sozialen ehrenamtlichen
Engagements umfaßt, nicht durchsetzen können. Es wäre wünschenswert, einen solchen zu finden.
 

2. Situationsskizze

Der Ausbau des Sozialstaats hat den Hilfebedürftigen aus der als demütigend empfundenen Lage des
"Almosenemfängers" und damit dem Angewiesensein auf freiwillige Hilfeleistung befreit und ihn mit
dem umfassenden Rechtsanspruch auf Hilfe und damit auch der Erwartbarkeit professioneller
Hilfeleistung ausgestattet
Der DCV begrüßt diese Entwicklung; er hat sie durch den Auf- und Ausbau seiner sozialen Dienste
und durch sein sozialpolitisches Engagement mitgeprägt. Nur : in der Folge des Ausbaus und der
fachlichen Spezifizierung der sozialen Sicherungssysteme sind die "kleinen Dienste" im Ehrenamt in
den Hintergrund getreten und bisweilen ganz zurückgegangen. Gesellschaftlich ist die Einsicht in die
Notwendigkeit von freiwilligem sozialen Engagement geschwunden; das Leitbild einer "sorgenden
Gesellschaft" ist durch den Rechtsanspruch allseitiger Versorgung ersetzt worden. Wenn in der Regel
Ansprüche von Leistungen an die Sozialkasse bestehen und unter anderem von der verbandlichen
Caritas professionell erbracht werden, wieso soll man da noch ehrenamtlich tätig sein? - So oder
ähnlich fragen viele nicht ganz unbegründet. Und dennoch: auch Ehrenamtliche wünschen keinen
Rückschritt hinter bisher Erreichtes, keinen Ersatz professioneller Dienste durch ehrenamtliche
Tätigkeit. Ehrenamtliche wissen, daß sie auch diese Entwicklung selbst mit vorangebracht heben.
Zahlreiche heute beruflich geleisteten Dienste wurden anfänglich von Ehrenamtlichen punktuell
gesehen, verschiedentlich erbracht und haben dadurch die politische Einsicht in die Notwendigkeit
eines Angebotes "großen Stils" geweckt und Wege für Entscheidungen zur Finanzierung dieser dann
nur professionell zu herbringenden Dienste geebnet.

Heute, so scheint es, ist die Entwicklung hin zu mehr professionellen Diensten nicht nur verlangsamt,
sondern zum Stillstand gekommen, manches wird gar zurückgefahren. Soziales Ehrenamt in dieser
Situation erhält den Anschein von "Ersatzleistungen" für fehlende Mittel zur Finanzierung
Hauptamtlicher. Hauptamtliche müssen so Ehrenamtliche als Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt
sehen. Jetzt rächt sich, daß es von Profis in Politik und Verwaltung und in der freien
Wohlfahrtspflege, den Caritasverband eingeschlossen, jahrelang versäumt wurde, den "anderen Sinn",
eben die bleibende, wenn auch sich immer wieder verlagernde, Notwendigkeit sozialen
ehrenamtlichen Handelns deutlich zu machen und zu fördern. Es genügt eben nicht, wenn
ehrenamtliche Dienste von Hauptamtlichen ab- und dann eingelöst werden und Ehrenamtliche dann
noch "Handlangerdienste" oder vielleicht noch Vertretungsaufgaben zukommen.
Die Einsicht in die Unverzichtbarkeit des sozialen Ehrenamtes muß gesellschaftlich erst wieder
aufgebaut werden. In neueren Gesetzen haben Politiker erste Wegmarkierungen in diese Richtung
vorgegeben. Nach dem Betreuungsgesetz vom 12.9.1990 kann ein rechtsfähiger Verein als
Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er u.a. sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher
Betreuer bemüht, diese in ihre Aufgaben einführt, fortbildet und berät (BGB § 1908 f). Nach dem
Kinder- und Jugendhilfegesetz vom 26.6.1990 sollen Mütter, Väter und andere
Erziehungsberechtigte, welche die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, beraten und
unterstützt werden (vgl. § 25 KJHG). Das Pflegegesetz wünscht sich gar eine "neue Kultur des
Helfens" (vgl. § 8 PfleG) und hat dabei das soziale Ehrenamt im Blick. Kritisch wird man anmerken
müssen, daß nur das Betreuungsgesetz zumindest bescheidene finanzielle Zuwendungen für den
Erhalt und Ausbau ehrenamtlichen Engagements vorsieht. In Politik und Verwaltung ist Ehrenamt
vielfach Ländersache und obliegt der kommunalen Umsetzung. Daß Ehrenamt nicht zum Nulltarif zu
haben ist, muß vielfach erst noch einsichtig gemacht werden. Richtlinien zur Förderung
ehrenamtlichen Engagements gibt es in Nordrhein-Westfalen; in Baden-Württemberg sind Richtlinien
in Vorbereitung, in Sachsen ist mit der Aktion 55 ein Ansatz gesetzt.

Gesellschaftlich ist es bislang nicht gelungen, das "Mehr an Freizeit", das die heutige Generation
gegenüber früheren Generationen zur Verfügung hat, für ein Mehr an sozialem Engagement zu
Nutzen. Auch Zeiten erzwungener Erwerbslosigkeit (Arbeitslosigkeit, Vorruhestand) werden von den
Betroffenen kaum für soziales Engagement genützt. Die auf der Vertreterversammlung in Leipzig
diskutierte Dreiteilung der Lebenszeit in Arbeitszeit, Freizeit und Sozialzeit wäre in einem solchen
Zusammenhang zu diskutieren. Für Arbeitslose, die sich ehrenamtlich sozial engagieren, kommt
erschwerend hinzu, daß die Bundesanstalt für Arbeit die Kürzung oder gar Einstellung von
Leistungszahlungen durch das Arbeitsamt vorsieht, weil dem ehrenamtlich tätigen Arbeitslosen
unterstellt wird, er stünde dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.

Für die Menschen in den jungen Bundesländern stellt sich die Situation nochmals anders. Sie haben in
ihrer früheren Erziehung und Staatsideologie erfahren, daß mit Karl März, Arbeit erst den Menschen
definiert. Dabei wird Arbeit mit Erwerbsarbeit gleichgesetzt; die Arbeitsplätze garantiert der Staat.
Für eine soziale ehrenamtliche Tätigkeit blieb da wenig oder kein Raum. Daß auch nicht bezahlte und
freiwillig zu leistende Dienste ihren Sinn haben, in vielen Bereichen gar unverzichtbar sind, wird nur
langsam gesehen.
 

3. Bestandsaufnahme

Die "ehrenamtliche Tätigkeit" war verschiedentlich Gegenstand verbandspolitischer Diskussionen im
DCV.
In jüngster Zeit diskutiert der Zentralrat mehrfach das Thema "Ehrenamt" (vgl. Anlage 1): Die
gesellschaftliche Hilfe und der ehrenamtliche Dienst (Fachthema, Passau 1966), die ehrenamtliche
Tätigkeit im Bereich der Caritas (Fachthema, Berlin 1979), ehrenamtliche Dienste in der Arbeit mit
alten Menschen und in Sorge um sie (Bamberg 1980), Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im DCV-Bereich (Köln 1983), ehrenamtliche Hilfe in und für Familien (Hamburg
1984). Im Rahmen einer Arbeitsgruppe wurden auf der Vertreterversammlung des DCV (Leipzig
1993) Thesen und Forderungen zur ehrenamtlichen Tätigkeit im Kontext der Themenstellung
"Arbeitszeit, Freizeit, Sozialzeit" formuliert. Die Durchsicht obiger Zentralratsbeschlüsse zeigt, ...
(Ergänzung : M. Gatter, H.-J. Janssen, E. Baldas)

Das Positionspapier des DCV zu Selbstverständnis und Auftrag verbandlicher Caritas im heutigen
kirchlichen und gesellschaftlichen Kontext (Freiburg 1983) markiert Position zum Ehrenamt.
Zahlreiche weitere Positionsbeschreibungen zu gesellschaftspolitischen Fragestellungen und zu den
Aufgabenfeldern einzelner Fachdienste führen ehrenamtliche Tätigkeit an und bekräftigen dadurch
den Rang im Kontext der sozialen Dienste. Diese sind überwiegend in die Reihe "unser Standpunkt"
aufgenommen. An Positionen, welche der Zentralrat des DCV seit 1979 (Fachthema Ehrenamt)
beschlossen hat, seien an Beispielen genannt: Erste Konsequenzen aus der
Caritas-Armutsuntersuchung (Essen 1992), Rahmenkonzeption zum Migrationsdienst der Caritas
(Augsburg-Leitershofen 1993), Caritas international (Trier 1994) u.a. (vgl. Anlage 2). Eine Analyse
dieser Beschlüsse unter dem Blickwinkel einer Bezugnahme auf das Ehrenamt legt offen, .........
(Ergänzung : E. Götz/ B. Menner)
Zentrale caritative Fachverbände haben eigene Positionen zur ehrenamtlichen Tätigkeit markiert (vgl.
Anlage 3). Dabei werden folgende Akzente deutlich ..... (Ergänzung: J. Schade)
Caritasverbände und Fachverbände unterstützen auf verschiedenen Ebenen Ehrenamtliche u.a. durch
Fortbildungsangebote (vgl. Anlage 5). Eine auf die Jahre 1993 und 1994 bezogene Anfrage zu
Fortbildungsangeboten (vgl. Anlage 4) und durch Arbeitshilfen zum Ehrenamt (vgl. Anlage 5).

In der fachwissenschaftlichen Auseinandersetzung gibt es eine Fülle von Publikationen. Das
Gutachten von Gerhard Igl zu "Rechtsfragen des Freiwilligen sozialen Engagements,
Rahmenbedingungen und Handlungsbedarf", das im Auftrag des Bundesministeriums für Familie und
Senioren erstellt und 1994 vorgelegt wurde, gibt den aktuellen Sachstand rechtlicher Anfragen zum
sozialen Ehrenamt wider. Eine Bibliographie zum Ehrenamt (vgl. Anlage 6) zeigt die Bandbreite und
... (Ergänzung : M. Potthoff)

Ehrenamtliche Tätigkeit war und ist auch Gegenstand empirischer Untersuchungen. Von den
Diözesancaritasverbänden Freiburg, Limburg und Mainz wurden Befragungen zu Ehrenamt vor allem
in Pfarrgemeinden vorgenommen. Dabei hat sich gezeigt, .... (T. Bock, Ergänzung)

Das Referat Caritas und Pastoral im Deutschen Caritasverband und die Caritaskonferenzen
Deutschlands haben gemeinsam eine Umfrage unter Haupt- und Ehrenamtlichen in der
Gemeindecaritas durchgeführt (1987/88). Diese erbrachte .... (Ergänzung : Bock/Götz/Devic)

Zur innerverbandlichen Bestandsaufnahme über Aktivitäten und zum Stellenwert ehrenamtlichen
Handelns gehört auch der Blick in Tätigkeitsberichte von sozialen Diensten und Einrichtungen der
verbandlichen Caritas. Auch wenn den hier skizzierten Einblicken eine Totalerhebung oder
repräsentative Stichprobe nicht zugrundeliegt, so legt die Durchsicht von einigen Tätigkeitsberichten
von Caritasverbänden unterschiedlicher Größe und aus verschiedenen Regionen offen, daß .....
(Ergänzung: Holtumer Caritdir.)

Ausbildungsstätten für soziale Berufe haben in ihre Curricula  "Ehrenamtliche Tätigkeit" integriert,
um Studentinnen und Studenten auf die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen vorzubereiten. Eine
Anfrage zur Sache an Ausbildungsstätten in katholischer Trägerschaft hat erbracht, ..... (Ergänzung :
Th. Bock)

Die Bestandsaufnahme zeigt, daß die Theoriebildung und das Wissen um die Situation der
Ehrenamtlichen vorangekommen ist. Die Bestandsaufnahme macht aber auch deutlich, daß zwischen
"hauptamtlicher Caritas" und "ehrenamtlicher Caritas" in den letzten Jahren eine Kluft entstanden ist,
die sich durch die Expansion am teilstationären und im stationären Bereich, sowie durch
Professionalisierung der offenen Beratungsdienste erweitert hat. In den Aufgabenfeldern der beruflich
angebotenen Caritas-Dienste kommen Ehrenamtliche (fast) nicht vor. Auch die Außenwahrnehmung
der Caritas wird heute von Diensten und Einrichtungen geprägt, die hauptamtlich angeboten werden.
Die verbandliche Caritas hat dabei ihre geschichtliche Entstehung aus ehrenamtlichen Initiativen aus
dem Blick verloren und sich zu einem "Zwitter" von Mitgliederverband und
Dienstleistungsunternehmen entwickelt. Strukturell und konzeptionell ist ehrenamtliche Mitwirkung
auf allen Ebenen schwieriger geworden.
 

4. Arbeitsfelder und Organisationsformen ehrenamtlicher Dienste

Die nachfolgende Übersicht skizziert in Stichworten, wo sich Ehrenamtliche in den verschiedenen
Gliederungen, Verbänden, Vereinigungen und Mitgliedseinrichtungen des DCV in vielfältiger Weise
engagieren.

4.1. Verbandliche Caritas

Ehrenamtliche engagieren sich ...

bei Caritasverbänden und Fachverbänden
- als Vorstandsmitglieder in der Organisation von Fachverbänden und Caritasverbänden auf
allen Ebenen
- in der eigenständigen Leitung und Organisation der Helferarbeit auf allen Ebenen
- in der von Hauptamtlichen koordinierten und begleiteten Mitarbeit in Diensten und
Aufgaben. Die Übernahme von Aufgaben geschieht hier in Ergänzung zu ambulanten
Beratungs- und Fachdiensten (z.B. Schwangerschaftskonfliktberatung, Straffälligenhilfe,
Hausaufgabenhilfen für ausländische oder ausgesiedelte Kinder, Wäschedienst für
Wohnsitzlose, Kontaktkreise für psychisch Kranke) und auch Einrichtungen (z.B.
Mutter-Kind-Einrichtungen, Frauenhäuser, Einrichtungen der Jugend- und Erziehungshilfe),
bei einzelnen Aktivitäten (z.B. Begegnungsfeste mit Aussiedlern, Hilfsaktionen für
Flüchtlinge).
- in Konferenzen und Helfergruppen (CKD, VKD, SKM, SKF u.a.)
- im Selbsthilfeverband (z.B. Kreuzbund, Fraternität)

in ökumenisch organisierten Gruppen in Zuordnung zum Verband
- deren Mitwirkende durch Offenheit der Gruppe und Bestimmtheit des Engagements auch
kirchlich distanzierten Christen einen Zugang zu neuem kirchlich-sozialem Engagement
eröffnen (z.B. Asylhelferkreise, Hospizgruppen, Freunde von der Straße, Aidshilfe)

in Diensten und Einrichtungen von korporativen Mitgliedern des Caritasverbandes und von
caritativen Vereinigungen, und dort
- als Freiwillige in Besuchs- und Pfortendiensten (z.B. Altenwohnlage, Pflegeheim,
Krankenhaus)
 

4.2. Nicht verbandlich organisierte caritative Arbeit

Für die Beteiligung von Ehrenamtlichen in der Caritas ist wichtig, daß mit den verbandlich
organisierten Bereichen auch die Basis-Arbeitsfelder in katholischen Kirchengemeinden, in anderen
kirchlichen Verbänden oder in ökumenischer Zusammenarbeit in den Blick kommen.

Ehrenamtliche engagieren sich ...

im beruflichen Umfeld
- indem sie innerhalb ihres eigenen Berufs- und Arbeitsfeldes ihre jeweiligen beruflichen
Verbindungen und ihr fachliches Erfahrungswissen einbringen. Durch ihre Kontakte können
sie zur Behebung von Notsituationen beitragen oder Entscheidungen voranbringen (z.B. Pro
Caritate e.V., Freiburg).

in ökumenisch organisierten Gruppen ohne Zuordnung zum Verband
- z.B. Asylhelferkreise, Hospizgruppen, Stadtteilinitiativen

in Selbsthilfe- und Betroffeneninitiativen
- als Angehörige von psychisch Kranken, von Pflegebedürftigen, von Drogen- und
Alkoholabhängigen, von Behinderten
- als (anonyme) Alkoholiker, Drogenabhängige, AIDS-Infizierte
- in Mutter-Kind-Gruppen
- Elterninitiativen zur Förderung ihrer Kinder
- Seniorengruppen
Angemerkt sei, daß diese Gruppen meist ökumenisch arbeiten
im kirchlich-sozialen Netz
- im Verbund mit anderen einzelnen Engagierten (z.B. Nachbarschaftshilfe)
- im Verbund mit Ordensgemeinschaften (z.B. Trauergemeinde bei Bestattungen von
Verstorbenen ohne Angehörige, Grabpflegedienst für diese Gräber)
- im Verbund mit engagierten Lehrern, die Schüler zu sozialem Engagement motivieren (z.B.
Religionslehrer an öffentlichen und privaten Schulen, Schulprojekte, soziales Engagement der
kirchlichen Schule), z.T. in festen Gruppen (Schüler-Vinzenz-Konferenzen)
- in kirchlich orientierten Verbänden

in katholischen Pfarrgemeinden
- im Caritas-Ausschuß des Pfarrgemeinderates
- innerhalb von Caritas-Gruppen oder -konferenzen auf allen einschlägigen sozialen Feldern
(Besuchsdienste, Begleit- und Fahrdienste, Hausarbeit, Pflege, Kinderbetreuung,
Eine-Welt-Gruppen, Hilfen für Osteuropa, Caritas-Sammlung u.a.)
- in projektbezogenen Aktivitäten (z.B. "Fremde aufnehmen", "Frauengemeinschaft hilft
bosnischen Flüchtlingen")

Ehrenamtliche in den Pfarrgemeinden werden u.a. auch von hauptamtlichen Mitarbeitern/innen
örtlicher oder diözesaner Caritasverbände aus dem Fachbereich Gemeindecaritas oder von
Fachverbänden begleitet.

Die Differenzierungen des Vorkommens von ehrenamtlichem Engagement in Arbeitsfeldern und
innerhalb dieser in "Ämter" und als "soziales Handeln an der Basis", sowie das Hinhören auf
Ehrenamtliche, was sie an Freude und Last im sozialen Ehrenamt empfinden, legen den Blick frei auf
"neue Formen ehrenamtlicher Tätigkeit" auf Reibungen, Grenzen und auf unterschiedliche
Motivationen.
 

5. Beweggründe für ehrenamtliches Engagement

Ehrenamtliches Engagement wird aus unterschiedlichen Motiven geleistet. Manchmal ist es ein
ganzes Motivbündel und nicht alle Motive lassen sich klassifizieren. Es wird u.a. humanitär, religiös,
politisch, beruflich, gesellschaftlich begründet und fachwissenschaftlich erforscht und erklärt. Dabei
ist von besonderem Interesse, inwieweit sich Konstanz und Veränderung in der Motivation zu
ehrenamtlichen Handeln zeigen.
 

5.1. Ausgangspunkt "Existentielle Betroffenheit - Selbstbetroffenheit"
Betroffenheit von der Not anderer und die Selbsteinschätzung, einen eigenen persönlichen Beitrag zur
Linderung oder Abhilfe leisten zu müssen und zu können, ist Grundmotivation für vielfältiges,
freiwilliges soziales Engagement. Das Caritasgebot Jesu: "Gehe und handle ebenso ... " (Lk. 10, 37)
hat viele Jahrhunderte hindurch immer wieder Menschen veranlaßt, sich für andere einzusetzen. Auch
wenn ein "Handeln aus dem Glauben" nicht immer im Vordergrund steht, so zeigt doch gerade das
Gleichnis vom barmherzigen Samariter, daß nicht nur religiöse Lehrsätze, sondern eben die
persönliche Betroffenheit von der Notlage eines Menschen zum sozialen Engagement motivieren.
 

5.2. Ausgangspunkt "Biographische Passung"
Wo und wie Interessierte ihre Motivation für soziales Engagement praktisch umsetzen, als einzelne,
in einer Initiative oder verbandlich organisiert, überlegen sich Ehrenamtliche heute sehr genau. Eine
Untersuchung ehrenamtlichen Engagements innerhalb des DCV konnte Korrelationen aufzeigen
zwischen dem Interesse, den Tätigkeitsfeldern und der Lebenserfahrung der ehrenamtlich Engagierten
. Wenn die biographisch entstandenen Orientierungen und Handlungsdispositionen von einem an
ehrenamtlichem Engagement Interessiertem einerseits und die Sinnangebote, Umgangsweisen und
organisatorischen Rahmenbedingungen des Verbandes andererseits zueinander passen, dann erhöht
sich die Wahrscheinlichkeit, daß Interessierte, engagierte Bürgerinnen und Bürger, im Caritasverband
ehrenamtlich aktiv werden. Umgekehrt gilt, daß im Falle einer mangelnden bzw. gänzlich fehlenden
Übereinstimmung die Wahrscheinlichkeit für die Aufnahme, bzw. Fortsetzung eines solchen
ehrenamtlichen Engagements gering ist.
 

6. Wo zeichnen sich Konflikte und Reibungsverluste ab ?

6.1. Diskrepanz zwischen theologischer Begründung und pastoraler Wirklichkeit

Die Apostelgeschichte benennt drei Funktionen für den Aufbau der Gemeinde : Verkündigung,
Liturgie und Diakonie. Damit ist der Auftrag Jesu zur Bruder- und Nächstenliebe eine Grundfunktion
der Gemeinde. Im pastoralen Alltag fallen nicht selten Gottes- und Nächstenliebe in Pastoral
(Verkündigung und Liturgie) und in Diakonie auseinander. Das soziale Engagement  verbandlicher
Caritas verschiebt bisweilen den Diakonie-Auftrag der Gemeinde auf den Caritas- und Fachverband.
Innerhalb der Gemeinden wird die verbandliche Caritas zu wenig wahrgenommen; zu wenig
Gemeinden beziehen die Dienste der verbandlichen Caritas in ihr pastorales Netz ein. Der Stellenwert
der Diakonie spiegelt häufig das Selbstverständnis der jeweiligen Pfarrgemeinde wider. Dies wird
beispielsweise deutlich am Vorhandensein und an der personellen Besetzung eines
Caritas-Ausschusses des Pfarrgemeinderates im Vergleich zu anderen Ausschüssen.

6.2. Spannungsreiche Kooperation von Haupt- und Ehrenamt
Die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen in der Caritas gestaltet sich sowohl in den
sozialen Diensten, als auch im Vorstand oft schwierig.

6.2.1. Reibungen in den sozialen Diensten an der Basis
Die soziale Arbeit in den Caritasverbänden kann sich sehen lassen. Sie hat einen hohen fachlichen
Standard, die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für ihre berufliche Aufgabe (gut)
qualifiziert und erhalten (regelmäßig) Fort- und Weiterbildung. Die "Großorganisation Caritas"
arbeitet nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Die sozialethischen und religiösen Grundsätze
sind im Arbeitsrecht des kirchlichen Dienstes juristisch gefaßt. Ehrenamtliche Arbeit wird zwar
satzungsmäßig als Aufgabe thematisiert, hat aber arbeitsrechtlich keinen Platz. Dies wird u.a. darin
deutlich, daß es der Grundordnung des kirchlichen Dienstes offensichtlich nicht gelingt,
Ehrenamtlichkeit auch nur zu erwähnen; anders die Erklärung der deutschen Bischöfe zum
kirchlichen Dienst (s.o.).
Arbeitsrechtlich brauchen also Hauptamtliche nicht mit Ehrenamtlichen zu rechnen. Für
Ehrenamtliche in Fachdiensten hat sich der Begriff "Helfer" durchgesetzt. Im beruflichen Alltag
werden so Akzente sichtbar: die Hauptamtlichen sind die Profis und bestens qualifiziert;
Ehrenamtliche sind die "Helfer", die "ungelernten", einsetzbar für die "kleineren Dinge". Zu wenig
wird gesehen, daß es professionelles Handeln in Haupt- und Ehrenamt gibt, z.B. wenn ein
Sozialarbeiter einen Rechtsanwalt konsultiert, der seinen Rat ehrenamtlich erteilt.
In den sozialen Diensten an der Basis entstehen Konflikte oder sind latent gegeben, weil vieles im
Anfang und während des "sozialen Einsatzes" nicht ausgesprochen wird : gegenseitige Erwartungen,
gemeinsames Konzept, ergänzende Vorgehensweisen, Klarheit über eingebrachte Fähigkeiten und
Fertigkeiten, notwendiger Bedarf einer Vorbereitung und Einführung von Ehrenamtlichen auf eine
bestimmte soziale Aufgabe, Praxisbegleitung und Fortbildung, unterschiedliche Sichtweisen,
unterschiedliche Nähe zum "Klienten" (eher distanziert) bzw. zur Person XY (Frau N.N., Herr N.N.,
Bekanntschaft und Freundschaft).
Konfliktreich wird es, wenn sich Ehrenamtliche in Gruppen zusammenschließen und die Kooperation
mit dem Caritasverband suchen. Ehrenamtliche sehen diese Kooperation als Angebot; der
Caritasverband, so vermuten sie, sieht in dieser Kooperation eine Verpflichtung. Sowohl Gruppen als
auch einzelne in sozialen Diensten des Verbandes brauchen aktuelle Informationen zum
Tätigkeitsfeld. Hauptamtliche haben ihre Dienstbesprechungen und erfahren über Dienststelle und
Dachverbände die Informationen, welche notwendig sind, um adäquat zu helfen (z.B. Informationen
aus der Stadtverwaltung über die Neueröffnung einer Sammelunterkunft für Asylsuchende,
Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Pflegeversicherung).
Manche Hauptamtliche halten sich gegenüber Ehrenamtlichen deshalb zurück, weil sie in deren
Engagement eine Konkurrenz sehen. Sie vermuten, daß ihre Arbeitsstelle durch das Engagement von
Ehrenamtlichen gefährdet ist. Überdies haben Hauptamtliche Ausbildungsabschnitte durchlaufen, in
denen sie wenig oder überhaupt nicht vorbereitet wurden, daß sie gemeinsam mit Ehrenamtlichen
soziale Aufgaben bewältigen können und in Diensten der verbandlichen Caritas auch sollen.
Eine Schlechterstellung von Ehrenamtlichen in den sozialen Diensten zeichnet sich u.a. dadurch aus,
daß sich Aktivitäten des Verbandes (z.B. Weihnachtsfeier, Betriebsausflug u.a.), die der
Dienstgemeinschaft dienen, überwiegend auf Hauptamtliche beschränken. Ehrenamtliche erhalten ggf.
eine kleine Anerkennung für ihren Dienst; einbezogen in die Aktivitäten des Verbandes sind eher
selten. Auch dieses : während hauptamtliche Mitarbeiter über die Mitarbeitervertretung
Möglichkeiten haben, das Verbandsgeschehen mitzugestalten, stehen ehrenamtlichen Mitarbeitern
allenfalls vage Mitgliedsrechte zu. In Mitbestimmungsorganen sind sie nicht vertreten.
 

6.2.2. Reibungen in der Vorstandstätigkeit
Ein Dilemma tut sich auf zwischen hauptamtlichen Mitarbeitern und Ehrenamtlichen in
Leitungsfunktionen in den Verbänden. In Kuratorien und Fachausschüssen, in Räten und Vorständen
wirken gewählte Ehrenamtliche mit. Sie beeinflussen damit die konkreten Arbeitsbedingungen der
hauptamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und sind z.T. in der Funktion des Arbeitgebers. Dies
bedeutet für ehrenamtliche Funktionsträger eine erhebliche Verantwortung. Leider bringen diese
Aufgaben für Ehrenamtliche oft mehr Konflikte und Ärger mit sich als Anerkennung innerhalb und
außerhalb der Verbände.
Ehrenamtliche verhalten sich Hauptamtlichen gegenüber häufig deswegen skeptisch und mißtrauisch,
weil sie fürchten, die (ehrenamtliche) Verbandsführung können ihnen "entgleiten", wenn der "Kurs zu
sehr von Professionellen bestimmt" werde - Unterlegenheitsgefühle Hauptamtlichen gegenüber, die
beispielsweise aus fehlender fachlicher Qualifikation herrühren, können dieses Mißtrauen zusätzlich
verstärken.
Insbesondere für Personalfachverbände, in denen die Leitung von Ehrenamtlichen ausgeübt wird, ist
eine klare Beschreibung von Rollen, Rechten und Pflichten zwingend notwendig (z.B. Mitgliedschaft
der hauptamtlich Tätigen im Verband, Fragen der Dienst- und Fachaufsicht von Ehrenamtlichen über
Hauptberufliche, Festlegung der Verbandspolitik, von Schwerpunkten in der  fachlichen Arbeit usw.)
 

6.3. Spannungsreiche Kooperation von Haupt- und Ehrenamt in der Caritas der Gemeinde

Die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen gilt es auch in den Pfarrgemeinden zu
bedenken, da soziales Engagement oft über Caritas- und Vinzenz-Konferenzen fachverbandlich
organisiert und dem DCV angeschlossen ist oder über Mitarbeiter/innen im Fachbereich
Gemeindecaritas eines örtlichen oder diözesanen Caritasverbandes gefördert und begleitet wird.
Hauptamtliche der Pastoral sind überwiegend im Bereich von Liturgie und Verkündigung tätig, die
Diakonie wird vielfach von Ehrenamtlichen übernommen. Anfragen an das Pfarramt zu materiellen
und sozialen Notlagen werden oft delegiert an die Vorsitzende der Caritas-Helfergruppe, der Caritas-
oder Vinzenz-Konferenz. Diese arbeiteten selbständig; der Priester ist geistlicher Leiter. Am
Informationsfluß in der Gemeinde sind sie in der Regel nicht beteiligt. Seitens des Pfarrers, der
Pfarrgemeinderäte oder der Kirchenverwaltungen erfahren die Ehrenamtlichen in den sozialen Feldern
nur wenig Anerkennung, oft wird ihr Engagement als störend empfunden.
Durch die Zugehörigkeit der Ehrenamtlichen, zumindest der Vorsitzenden oder Sprecherin der
Helfer-Gruppe zu einem Fachverband, wird eine neue Spannung deutlich: die Spannung zwischen der
Pfarrgemeinde einerseits und der verbandlichen Caritas andererseits. Die Pfarrgemeinde spricht nicht
zu Unrecht von "ihren" Ehrenamtlichen; der Fachverband und bisweilen auch der Caritasverband
sprechen von den gleichen Ehrenamtlichen ebenfalls von "ihren" Ehrenamtlichen. Ehrenamtliche
fühlen sich in unlauterer Weise vereinnahmt.
Die Hauptamtlichen in der Pfarrgemeinde verfügen oft über die tatsächlichen Ressourcen, die auch
Ehrenamtliche brauchen, damit die Aufgaben adäquat erfüllt werden können. Sächliche Ressourcen
sind u.a.: Entscheidung über die Verwendung der Mittel aus der Caritas-Straßen- und Haussammlung
und aus der Caritas-Kollekte, Kopier- und Telefonmöglichkeiten, Erstattung von Auslagen. Die
Anfrage auf Übernahme von Kosten für Fortbildung oder gar für eine Begleitung durch Supervision,
führt immer wieder zu Diskussionen.
Die Erfahrungen in der Diakonie, welche Ehrenamtliche in der Pfarrgemeinde machen, werden von
Priestern, Pastoralassistenten und Gemeindereferenten zu wenig nachgefragt. So kann es dann
kommen, daß Predigt und liturgische Texte im Gottesdienst die Not in der Pfarrgemeinde
ausklammern, was bei den Engagierten der Caritas auf Unverständnis stößt.
 

6.4. Problematische Beweggründe

Nicht immer sind die Beweggründe, die Personen zum sozialen Ehrenamt hinführen, der Tätigkeit
förderlich. Manche wollen mit einer sozialen Tätigkeit Zeiten persönlicher Langeweile überbrücken,
andere suchen zu testen, inwieweit eine durch psychische Erkrankung eingetretene Arbeitsunfähigkeit
defacto Bestand hat. Wieder andere interessiert die Technik im Rettungswesen oder im
Katastropheneinsatz. Problematisch wird der ehrenamtliche Einsatz, wenn Ehrenamtliche nicht den
auf Hilfe und Unterstützung angewiesenen Menschen sieht, sondern ein Experimentierfeld eigener
Fähigkeiten und Interessen.
 

6.5. Problemsituationen in Gruppen von Ehrenamtlichen

Es wird bisweilen beklagt, daß Helferkreise zu "überaltern" drohen. Die Gewinnung neuer
Ehrenamtlicher gestaltet sich ähnlich schwierig, wie die Aufrechterhaltung bleibender Attraktivität
des "alten Ehrenamtes". Manche Gruppen arbeiten seit Jahren nach gleichen Schemata; Jüngere
finden sich in einer solchen Gruppe nur schwer zurecht. Für eine(n) Neue(n) ist es schwierig, neue
Ideen in die Gruppe einzutragen. Wenn sich die Norm der Gruppe den Vorstellungen des(der Neuen
entgegenstellt; wenn Unvereinbarkeiten zu groß sind, dann bleibt alles beim alten. Die Gruppe ist
geschlossen und läßt Neue nicht heran.
Aufgrund des fehlenden "Nachwuchses" steigen Anfragen und Anforderungen, denen die einzelnen
Mitglieder der Gruppe nicht mehr gewachsen sind. Es besteht die Gefahr der Überlastung und der
Überforderung.
 

6.6. Problemskizze im Bereich "Selbsthilfe Suchtkranker und ihrer Angehörigen"

Seit 1968 ist Alkoholismus als behandlungsbedürftige echte Krankheit von der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkennt. Dennoch halten sich, insbesondere "Sucht und
Abhängigkeit" gegenüber, hartnäckig bei vielen Menschen Vorbehalte, Vorurteile,
Schuldzuweisungen und Verdrängungsmechanismen.
Als Folge dieser in Kirche und Gesellschaft, im öffentlichen wie im privaten Bereich zu
beobachtenden Negativhaltung treten Ausgrenzung und Isolation von Menschen ein, die suchtkrank
sind oder als (nahestehende) Angehörige unter den Folgen der Abhängigkeitserkrankung leiden.
Suchtkranke und ihre Angehörigen haben es schwer und tun sich oft schwer, selbstbewußt und
selbstkritisch die eigene Situation anzunehmen und zu verändern. Daraus ergibt sich zwangsläufig,
daß Nichtbetroffene gegenüber Suchtkranken Berührungsängste haben, was die Re-Integration in die
Gemeinschaft erheblich erschwert oder gar verhindert.
Die pastorale Praxis und die pastorale Ausbildung zeigen bisher noch zu wenig Interesse an einer
expliziten "Suchtkrankenpastoral". Auch in der Pastoral herrschen über weite Strecken Ausgrenzung
und Isolation vor.
 

6.7. Ehrenamt und geringfügige Beschäftigung

Wenn Honorare oder Entgelte für Tätigkeiten bezahlt werden, die Ehrenamtliche unentgeltlich
machen, treten Konflikte auf. Dies ist z.B. der Fall, wenn Besuchsdienste über den Anstellungsträger
Kirchengemeinde St. N.N., als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme eingestuft und entlohnt werden, wenn
..... (weitere Beispiele - Aktion 55, ...)
 

7. Soll-Zustand

Anspruch und Wirklichkeit können nähergebracht werden, wenn ehrliche Bereitschaft besteht, den in
der Satzung des Caritasverbandes dem Ehrenamt zugewiesenen Part ernstnehmen. Dazu gehört auch,
daß die Worte zum Ehrenamt in der "Erklärung der deutschen Bischöfe zum kirchlichen Dienst"
inhaltlich erfüllt und strukturell umgesetzt werden. Die verbandliche Caritas hat hierzu allen Grund:
nur mit Ehrenamtlichen wird sie ihre Option, für die Armen und Benachteiligten in der Gesellschaft
Lobby und Anwalt zu sein, wirkkräftig wahrnehmen; wird sie Dienste für Menschen, die durch das
soziale Netz fallen, aufbauen und aufrechterhalten; werden die Dienste der Grundversorgung (z.B.
kirchliches Krankenhaus, Wohnheim für ältere Menschen o.a.), ganzheitlich und lebensraumbezogen
angeboten. Einen pädagogischen Auftrag zur Verbesserung der Qualifikation der sozialen Dienste
und zur Hebung der Kompetenz für soziale Anliegen in der Gesellschaft wird die Caritas nur dann
einlösen können, wenn Ehrenamtliche als Handelnde in den Diensten integriert sind.
Der Soll-Stand, ggf. Handlungsbedarf wird im folgenden näher ausdifferenziert für die Bereiche
verbandliche Caritas, Ortskirche, Politik und Verwaltung.
 

7.1. Verbandliche Caritas

Bestandsaufnahmen und Problemanzeigen lassen vermuten, daß es in der verbandlichen Caritas einen
breiten Handlungsbedarf im Blick auf eine konsequente Durchforstung und Abstellung der Dienste
auf Haupt- und Ehrenamtliche. Nur, empirische Ergebnisse über die tatsächliche Situation des
Ehrenamtes in der verbandlichen Caritas liegen nicht vor. Einen generellen Handlungsbedarf
anzuzeigen verbietet sich, da es immer wieder Beispiele vorbildlicher Verbände oder Dienste gibt, bei
denen der im folgenden als Soll-Zustand gekennzeichnete Rahmen einen Ist-Zustand darstellt.
Inwieweit Annäherungen vorliegen, läßt sich situationsspezifisch ausmachen.
 

7.1.1. Ehrenamt in den sozialen Diensten an der Basis
Die Dienste der verbandlichen Caritas werden nur dann satzungsgemäß konsequent auf Haupt- und
Ehrenamtliche abgestimmt sein,
- wenn sich die Dienste konzeptionell für Ehrenamtliche öffnen. Eine konzeptionelle
Weiterentwicklung muß von Haupt- und Ehrenamtlichen gemeinsam vorangebracht und unter
Berücksichtigung der unterschiedlichen Motivationslagen von Ehrenamtlichen differenziert
werden.
- wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verbandlichen Caritas in ihren jeweiligen
Stellenbeschreibungen dienstliche Zeiten dafür bereit halten können, daß sie Ehrenamtliche
informieren, den "Einsatz" reflektieren und die Erfahrungen der Ehrenamtlichen in die
weiteren Arbeitsschritte des Hilfeplanes einbeziehen.
- wenn sachliche Ressourcen auch für Ehrenamtliche bereitgestellt werden, ein finanzieller Etat
für Sachkosten zur Erfüllung der Aufgaben (z.B. Kopien, Telefonate, Fahrtkosten u.a.)
bereitsteht.Wenn "Ehrenamtliche" Erlöse erwirtschaften (etwa durch den Verkauf von
Handarbeiten), dann sollten sie darüber selbst verfügen können.
- wenn am Beginn des sozialen Engagements eine Orientierung, danach eine sich
anschließende differenzierte Einführung in den bestimmten Dienst und anschließend eine
regelmäßige Begleitung des ehrenamtlichen Engagements gewährleistet sind. Dazu gehören
auch Möglichkeiten der Reflexion der sozialen Arbeit und von arbeitsbegleitender Supervision,
sowie die Teilhabe an Fortbildungs- und Weiterbildungsangeboten.
- wenn fundierte Mitarbeiterschulungen Haupt- und Ehrenamtliche auch gemeinsam
ansprechen.
- wenn ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilhaben können an der
Dienstgemeinschaft im Caritasverband, (d.h. Gewährung von Mitwirkungsrechten, Teilnahme
an Betriebsausflug, an Festen u.a.)
- wenn die Felder ehrenamtlichen Handelns dort klar abgegrenzt sind, wo Ehrenamtliche mit
Hauptamtlichen oder mit Beschäftigten direkt auf Honorarbasis zusammenarbeiten.
 

Handlungsbedarf mit Konsequenzen auf die Gestaltung der Rahmenbedingungen für
Ehrenamtliche ist angesagt :

- Aktivitäten zur Gewinnung, Begleitung und zum Erhalt Freiwilligen und ehrenamtlichen
Engagements müssen Motivationslagen berücksichtigen, temporäre Möglichkeiten eröffnen,
fachspezifische Fähigkeiten und lebensrelevantliche  Erfahrungen einbeziehen.
- Trägerverantwortliche sollten erwägen, ob nicht im Einzelfall und bei Einbringen von hohem
zeitlichen Einsatz, ggf. ab 20 Stunden/Woche, Sozialversicherungsbeiträge für Ehrenamtliche
bezahlt werden können.
- Ehrenamt muß auch Thema von Personalmanagement werden (nicht jeder ist für jede
Tätigkeit geeignet).
- Ehrenamtliche müssen Klarheit haben, wo in ihrer Tätigkeit Versicherungsschutz besteht und
wo nicht; Verantwortliche sollten den Versicherungsschutz so gewähren, wie er für
Hauptamtliche besteht.
 

7.1.2. Ehrenamt im Vorstandsbereich
Die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt im Vorstandsbereich gelingt kompetent,
partnerschaftlich und Vertrauensvoll, wenn
- sorgfältig informiert und dadurch echte Beteiligungsmöglichkeit besteht
- Entscheidungsfindung transparent ist
- regelmäßige Kontakte formell (Vorstandssitzungen/Klausurtagungen) und informell (Feste,
Mitarbeiterausflug u.a.) gepflegt werden
- klare Aufgabenverteilung zwischen Haupt- und Ehrenamt vorliegt
- die Verantwortlichkeiten und notwendiger fachlicher Sachverstand transparent sind
- Qualifizierungsmöglichkeiten  erhoben, erwogen und durchgeführt werden
- längerfristige Ziele und Notwendigkeiten verbandlichen Handelns abgesteckt sind
- Vorstände mehr erfahren über Ziele, methodisches Arbeiten, berufsethische Positionen in der
sozialen Arbeit
- Überforderung durch gewachsene Strategien offengelegt und die Abgabe eines Amtes ohne
Gesichtsverlust möglich ist.
- Kriterien der Fachlichkeit (z.B. Betriebswirtschaft/Sozialarbeit/Pastoral/Fachverbände) im
Vorstand verteilt sind und Vorstandswahlen diese Kriterien im passiven Wahlrecht zugrunde
liegen.
 

7.2. Ortskirche

Freiwillige soziale Tätigkeit und ehrenamtliches Engagement in der Diakonie wird in der verfaßten
Kirche ernst genommen,
- wenn diakonische Schwerpunktsetzungen in der Pastoralplanung eine Diözese und einer
Gemeinde vorgenommen und in ihren Konsequenzen bedacht werden.
- wenn Priester, Pastoralassistenten und Gemeindereferenten die Erfahrungen der
Ehrenamtlichen in der Diakonie aufgreifen und akzentuiert in Liturgie und Verkündigung
einbringen.
- wenn die Verteilung der Kirchensteuermittel auch berücksichtigt, daß Freiwillige und
ehrenamtliche Arbeit, auch in der Kirche, nicht zum Nulltarif zu haben ist. Hierzu braucht es
klare Richtlinien und Empfehlungen
- wenn in der Pfarrgemeinde Ehrenamtliche Verantwortung haben über die Verteilung von
Spendenmitteln und Haushaltmitteln zur Bewältigung sozialer Notlagen in der Pfarrgemeinde
- wenn Fortbildungsveranstaltungen in der Pastoral gemeinsam mit ehrenamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Caritas der Gemeinde wahrgenommen werden
- wenn in der pastoralen Ausbildung Ehrenamtlichkeit thematisiert wird und die künftigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pastoral darauf vorbereitet werden, daß ihre Arbeit
nur mit Ehrenamtlichen bewältigt werden kann
- wenn beim örtlichen Caritasverband z.B. im Fachbereich Gemeindecaritas hauptamtliche
Mitarbeiter für die Begleitung ehrenamtlicher Gruppen und und zur kontinuierlichen
Gestaltung von Verbindungslinien zwischen Caritasverband und Pfarrgemeinden freigestellt
sind
 

Handlungsbedarf zur Vernetzung von Caritas und Pastoral und zur Adäquaten Einbeziehung
des ehrenamtlichen Engagements ist angesagt :

- die Konzeption einer Pastoral der Gemeinde muß die Diakonie einschließen. Ein solches
gemeinsames Konzept könnten die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Pastoral, die hauptamtlichen Mitarbeiter der Caritas und Ehrenamtliche aus der Gemeinde
gemeinsam erstellen.
- eine spirituelle Begleitung des ehrenamtlichen Engagements ist notwendig. Eine
Rückbesinnung auf die Wurzeln des caritativen Tuns im Evangelium hilft den Gruppen, mit
der erlebten Not und dem gesehenem Leid fertig zu werden, es mitzutragen und ihren Dienst
mit Freude zu tun. Der lebendige religiöse Austausch und die Gemeinschaft in den Gruppen
gibt den einzelnen in ihrem Dienst für den Nächsten Sinn und Erfüllung.
 

7.3. Politik und Verwaltung

Die großen gesellschaftlichen Aufgaben unserer Tage, die Bewältigung der Armut, die Bekämpfung
der Arbeitslosigkeit und die gesellschaftliche Integration von Migranten lassen sich, wenn überhaupt,
nur in einem Kontext lösen, der das soziale ehrenamtlich/freiwillige Engagement adäquat einbezieht.
Verantwortliche in Politik und Verwaltung sind daher gehalten, nicht nur ehrenamtliches Engagement
einzufordern, sondern auch Strukturen und Wege so zu gestalten, daß ehrenamtliches Engagement in
verschiedenen Bereichen gefördert wird. Dazu gehören :

Handlungsbedarf auf der Ebene der Gesetzgebung
Erweiterung der bestehenden und Schaffung von neuen Anreizregelungen, um das soziale Ehrenamt
in gesetzlichen Bestimmungen mit Attraktivität zu versehen (Erhöhung der Steuerfreibeträge zur
Absetzung von Aufwendungen für ehrenamtliches Handeln, die Ehrenamtliche von den Trägern nicht
ersetzt bekommen haben; steuerliche Berücksichtigung der zeitlichen Inanspruchnahme eines
ehrenamtlich Tätigen, auch wenn das derzeitige Einkommensteuergesetz diesen Gedankengang nicht
zuläßt; Berücksichtigung des sozialen  Ehrenamtes beim Rentenanspruch, etwa analog der
Anerkennung von Zeiten für Kindererziehung oder auf der Vergleichsbasis
Wehrdienst/Zivildienst/8-Jahres-Verpflichtung beim Katastrophenschutz).
Erweiterung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Freistellung ehrenamtlich tätiger
Mitarbeiter/innen für projektbezogene Einsätze (analog Jugendarbeit und Sport), für
Weiterbildungsmaßnahmen, für Teilnahme an Wortbildungen unter Gewährung von Sonderurlaub.

Schaffung von Förderrahmen  für ehrenamtliches Engagement (z.B. analog Nordrhein-Westfalen oder
Aktion 55 in Sachsen). Bereitstellung von Zuschüssen an Dachverbände zur planmäßigen Gewinnung
und Begleitung von ehrenamtlichem Engagement. Formulierung von Ausführungsbestimmungen auf
Länderebene, um offengehaltene Umschreibungen zur Förderung ehrenamtlichen Engagements in
neueren Gesetzen (vgl. § 23 KJHG, § 8 PfleG) zu konkretisieren, damit die Formulierungen in der
Intention des Gesetzes auch umgesetzt werden können.
 

Handlungsbedarf auf der Ebene der Verwaltung
- Akzeptanz des ehrenamtlichen Engagements bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege als
Eigenleistung; Bereitstellung von Zuschüssen zu Sozialversicherungsbeiträgen an die Träger,
die diese Beiträge für Ehrenamtliche bezahlen wollen
- Ausschöpfen des Ermessensspielraumes im Arbeitsförderungsgesetz, um zu ermöglichen,
daß Arbeitslose ehrenamtlich tätig sein können und gleichzeitig dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung stehen. Großzügige Gewährung ausländerrechtlicher Erlaubnisse an Asylbewerber,
die zur ehrenamtlichen Tätigkeit den Gestattungsbereich verlassen müssen.
- Bereitstellung von Fördermittel auf kommunaler Ebene, ehrenamtliches Engagement zu
qualifizieren, nicht gebunden an Projekte.
 

Handlungsbedarf in Gesellschaft und Politik
- Förderung und Erweiterung bestehender Anerkennungsformen der "kleinen sozialen
Initiativen", etwa durch öffentliche Preis-Wettbewerbe, durch Sonderzuschüsse aus
Stiftungen, durch öffentliche Ehrungen.
- Akzeptanz des sozialen Ehrenamtes nicht nur als "Vorpraktikum" für einen Studienplätze an
der Fachhochschule, sondern auch im numerus-clausus Verfahren für andere Studiengänge an
Hochschulen und gesellschaftlich als "Einstellungsbonus" bei der Rückkehr in den Beruf. Der
öffentliche und der kirchliche Dienst könnten hier Vorreiterrollen übernehmen.
- Förderung flexibler Arbeitszeiten, um ehrenamtliche Tätigkeit und Beruf zu vereinbaren
- Förderung eines solidarischen Miteinanders, nicht als "Serviceversprechen", sondern als
"Gelegenheiten" zum Mittun
- Schaffung von Anreizmöglichkeiten mit neuen Gratifikationsformen, etwa in Form
anrechenbarer Solidargutscheinen, die Vorteile bei einer evtl. erforderlichen Pflege oder bei
einer Heimplatzvergabe erbringen
- Kostenpauschale an Verbände, die nicht nur projektbezogenen sind, sondern die eine
Förderung ehrenamtlichen Engagements ermöglichen, wie sie in den Gesetzen (KJHG, PfleG)
vorgesehen sind.

Der Versuch, Mitmenschlichkeit als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen, ist bislang noch nicht
gelungen; das Anliegen jedoch, Solidarität und Mitmenschlichkeit gerade auch durch das soziale
Ehrenamt zu fördern, scheint dieser Tage gesellschaftlicher Konsenz zu sein. Die Ehrenamtlichen
selbst, aber auch die Verbände, in denen Ehrenamtliche tätig sind, tun gut daran, in diese Diskussion
deutlich einzubringen, daß es dabei nicht darum geht, angesichts leerer Kassen den vielbeschworenen
sozialen Umbau und oft gemeinten sozialen Abbau "unentgeltlich" abzufedern. Soziales Engagement
sollte dort zugelassen und gefördert werden, wo Ehrenamtliche die Notwendigkeit in eigener
Einsichtnahme und in eigenen Verantwortlichkeiten sehen.
Für den kirchlichen Dienst darf wichtig bleiben: das soziale Ehrenamt ist auch ein Lernort des Lebens
und des Glaubens. Insofern ist es besonders wichtig, daß Jugendliche Möglichkeiten erhalten, diesen
Lernort zu erleben. Die Kirche selbst, mit ihrer großen Anzahl von Bildungs- und
Sozialeinrichtungen, hat eigene Möglichkeiten, hier Akzente zu setzen, damit den Worten Taten
folgen. Dabei dürfen Caritasverband und Kirche auch gegenüber staatlichen Stellen wachsam sein,
wenn Ehrenamtliche und Mitglieder von Selbsthilfegruppen vorschnell von Politiker und Verwaltung
dazu auserkoren sind, Aufgaben von Hauptamtlichen zu übernehmen.
 

8. "Markt von Möglichkeiten" (Lösungswege)
 

8.1. Broschüre zum sozialen Ehrenamt

Beispiele ehrenamtlicher Tätigkeiten, die gelungene Aktivitäten (auch ökumenisch) aufzeigen, in
günstigen Rahmenbedingungen einer gelingenden Vernetzung von Haupt- und Ehrenamt,
gegebenenfalls auf neuen sozialen Feldern sollten in Form von "typischen Beispielen" als Broschüre
zusammengetragen werden.
Da man aus Fehlern nur lernen kann, ist es auch wichtig, gescheiterte Aktionen im Ehrenamt zu
thematisieren, zu analysieren und deren Ursachen aufzuzeigen. Ein Synergieeffekt aus den positiven
Beispielen kann nur greifen, wenn die Ursachen für das Scheitern von Aktionen bekannt sind.
 

8.2. Zeitschrift für Ehrenamtliche

Im Rahmen einer neuen Zeitschrift könnten solche Beispiele fortgeschrieben und neuen Engagement
aufgezeigt werden. Dabei könnte auch Platz bleiben für Wege regionalisierter Ideenbörsen.
Die Zeitschrift "Caritas aktuell" soll in Zukunft nicht nur für Caritasmitglieder, sondern auch für
sozial Interessierte und freiwillig sozial Tätige gestaltet werden. Neben der Weckung ehrenamtlichen
Engagements soll die Zeitschrift auch konkrete Hilfen für Ehrenamtliche geben. Damit schafft der
Deutsche Caritasverband ein eigenes Profil ehrenamtlicher Sozialarbeit. Die Diözesancaritasverbände
werden aufgefordert, die neugestaltete Zeitschrift nicht nur Caritasmitgliedern, sondern auch
Ehrenamtlichen in Pfarreien, Orts- und Kreiscaritasverbänden, sowie Fachbänden und freien sozialen
Initiativen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für sozial Interessierte außerhalb des Verbandes muß
es die Möglichkeit eines freien Abonnements geben. Nur so kann ein bundesweites Forum für
freiwillig sozial Tätige geschaffen werden.
 

8.3. Änderungen in den Strukturen

Die Konzeptionen sozialer Dienste und die Stellenbeschreibungen in der sozialen Arbeit der
verbandlichen Caritas ist dahingehend zu prüfen, inwieweit schon jetzt der Förderung ehrenamtlichen
Engagements einen Adäquaten Raum gegeben ist. Was in der Bahnhofsmission, in Hospiz-Gruppen
und in Asylhelfer-Kreisen an gewinnbringender Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt, in
abgestimmten Konzeptionen persönlicher und sozialer Hilfe möglich ist, sollte auch in anderen
sozialen Diensten der verbandlichen Caritas realisierbar sein. Wir müssen zu neuen Tendenzen
kommen, die ehrenamtliches Engagement  selbstverständlich mit hauptamtlichem Engagement
konzeptionell vernetzen.
In den verbandspolitischen Gremien sollten auch Ehrenamtliche, die nicht in den derzeit existierenden
Fachverbänden organisiert sind, Einflußmöglichkeiten erhalten. Dies könnte über die Gründung einer
"Arbeitsgemeinschaft Ehrenamt" auf Bundesebene vorbereitet werden; eine solche
Arbeitsgemeinschaft, angesiedelt beim DCV, könnte diözesane Arbeitsgemeinschaften zur Gründung
initiieren. Die Arbeitsgemeinschaft Ehrenamt könnte Fragen und Problemstellungen, die im Kontext
ehrenamtlichen Handelns permanent anstehen, weiter thematisch  und über ... heranführen; sie könnte
den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen Ehrenamtlichen Gruppen als Mitglieder
der Arbeitsgemeinschaft ermöglichen und bewerkstelligen.
 

8.4. Pilotprojekte in der Caritas

Bisweilen müssen veraltete Strukturen aufgebrochen werden, damit neues Ehrenamt in der Caritas an
Boden gewinnen kann. Dazu braucht es neue Ideen, kreatives Vorgehen und Bereitschaft, neues zu
gestalten zu wollen. Da es für die "neuen Dinge" noch keinen Erfahrungshintergrund gibt, muß es
Möglichkeiten geben, neues zu erproben. Hierzu ist eine externe Begleitung, ggf. über ein Projekt an
einer Fachhochschule zur wissenschaftlichen Begleitung und zur Weiterentwicklung, nur von Vorteil.
Der DCV und die Diözesancaritasverbände stellen Fördermittel bereit, um Pilotprojekte im Ehrenamt
zu ermöglichen.
Als Pilotprojekte könnte der Aufbau von Ideen-Börsen der Zentren für Ehrenamtliche, ggf. in
Anlehnung an die Voluntary-Centres in England, Holland, Frankreich oder Italien, mit Hilfe der
Caritas durchgeführt werden. Ein solches "Haus des sozialen Ehrenamtes" Anlauf und
Vermittlungsstelle sein für ehrenamtlich Interessierte und sozial Engagierte, könnte
Einführungsveranstaltungen und Kurse zu bestimmten sozialen Feldern anbieten, könnte
Erfahrungsaustausch und begleitende Seminare anbieten.
Wenn in verschiedenen Regionen solche "Häuser des sozialen Ehrenamtes" entstehen, besteht Bedarf
an Erfahrungs- und Informationsaustausch. Zu den Voluntary-Centres im Ausland sollten Kontakte
gepflegt werden.
Zur Finanzierung neuer Ansätze und beispielgebender Aktivitäten könnte eine Stiftung "Ehrenamt"
gegründet werden. Sie könnte akzentuiert das Ehrenamt in der verbandlichen Caritas fördern und so
kreativ neues gestalten lassen.
 

8.5. Dokumentation im Ehrenamt

Um den Stellenwert des sozialen Ehrenamtes in der verbandlichen Caritas in Kirche und Gesellschaft
zu verdeutlichen, um situativ adäquate Argumente für öffentliche Diskussionen parat zu haben, ist es
wichtig, das der DCV mehr Informationen über das in seinem Haus vorfindliche ehrenamtliche
Engagement in Erfahrung zieht und mindestens den Sachstand von 1966 (vgl. J.Kessels) wieder
erreicht. Zum Erhellen, weniger zum Festhalten, dienst daher eines Statistik des Ehrenamtes. Eine
solche Statistik sollten alle Träger der verbandlichen Caritas nach einem einheitlichen Muster jährlich
erheben. Nur so wird es möglich sein, über grobe Schätzzahlen hinaus zu fundierten Kenntnissen zu
gelangen. Verläßliches statistisches Material im ehrenamtlichen Bereich sind wichtige Argumente in
der gesellschaftlichen Diskussion. Innerverbandlich bieten sie Material für eine Dynamik
ehrenamtlicher Aktivitäten.
 

8.6. Auch der DCV ist gefordert

Der Deutsche Caritasverband muß sich regelmäßig und differenziert um die Verbesserung von
kirchlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen bemühen. Politische Stellungnahmen,
Gutachtertätigkeiten, Dokumentationen und Publikationen müssen diesem Ziel dienen. Im kirchlichen
Dienst könnte ein "Ehrenamtlichkeits-Ausweis" einheitlich eingeführt und so einen innerkirchlichen
Einstellungsbonus ermöglichen. Zur Bewältigung der neu anstehenden Arbeit schafft der Deutsche
Caritasverband in seiner Zentrale notwendige personelle und sachliche Voraussetzungen.

8.7. Neue Kultur des solidarischen Miteinander

Ehrenamtliches Engagement im sozialen Feld muß eine breitere gesellschaftliche Anerkennung finden.
Die Selbstverständlichkeit des Ehrenamtes ist verlorengegangen. Ehrenamt bringt starke
Betroffenheit, Menschlichkeit, Persönliches ein in technokrativierte soziale Dienste.
 

8.8. Handreichungen, Versicherungen, Nachweise, Ausweise, Kostenerstattungen

.....
 
 

Anmerkung :
Die Korrektur entstand auf der Grundlage des Arbeitstreffens am 15.12.1994 und der eingegangenen
Rückmeldungen der Mitglieder der Arbeitsgruppe
 
 
 

Eugen Baldas / Theresia Bock
 


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