Ambulante Jugendhilfe
Die sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGBVIII) und der Erziehungsbeistand (§30 SGBVIII) gehören zu den Hilfen zur Erziehung (§§27 und 36 SGBVIII). Sie sind ein staatliches Unterstützungsangebot.
Aufgaben
- Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern
- Aktivierung von Ressourcen
- Stabilisierung und Entlastung des Alltags
- Begleitung in Krisensituationen
- Unterstützung bei der Bewältigung von schulischen und beruflichen Anforderungen
- Unterstützung bei der Bewältigung von kindlichen Entwicklungsproblemen
- Stabilisierung/Stärkung familiärer Beziehungen
- Unterstützung beim Aufbau eines sozialen Netzwerks
- bei Bedarf Vermittlung zu weiteren Hilfsangeboten
- Vermittler zwischen Familie, Jugendamt und weiteren Behörden und Einrichtungen
Hinweis: Hilfen zur Erziehung können beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.