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Information für Hinweisgeber nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Sehr geehrte Mitarbeitende und Beschäftigte, liebe Kolleginnen und Kollegen,
dem Caritasverband Oberlausitz e.V. (CVO) ist es ein hohes Anliegen, ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleiten. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, rechtlich relevantes Fehlverhalten aufzudecken und zu unterbinden. Als Mitarbeitende und Beschäftigte kennen Sie die Abläufe
und Vorgänge in den Einrichtungen und Organisationseinheiten unseres Caritasverbandes am besten.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Handlungen in Ihrem Umfeld nicht gesetzeskonform ablaufen, haben Sie nach dem neuen HinSchG nun die Möglichkeit, Hinweise an die neu eingerichtete "interne Meldestelle des CVO" abzugeben, und uns in der oben genannten Anforderung
zu unterstützen.
Dazu stehen Ihnen die konventionellen Wege (Telefon, Brief, Fax, mündliche Ansprache etc.), aber auch die neu eingerichtete E-Mail-Adresse hinweis@caritas-oberlausitz.de und zusätzlich auch ein Formular auf der Homepage des DiCV zur Verfügung. Dieses Formular erreichen Sie in Kürze unter dem Link: https://www.caritas-oberlausitz.de/ (Seite wird aufgebaut).
Um Ihren Hinweis angemessen bearbeiten zu können, formulieren Sie eine Meldung bitte so konkret wie möglich, und orientieren Sie sich an den W-Fragen:
- Was?
- Wann?
- Wer?
- Wie?
- Wo?
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dieser Meldestelle um keine allgemeine Beschwerdestelle handelt. Für Beschwerden, die nicht mit Verstößen gegen bundes-, landes- oder europarechtliche (Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-)Vorschriften zusammenhängen, sondern eher allgemeiner Natur sind, gibt es in den Einrichtungen bzw. im Verband andere geeignete Ansprechpersonen und Institutionen.
Die interne Meldestelle sagt Hinweisgebern und Beschäftigten, die bei der Aufklärung des Hinweises mitwirken, den gesetzlich vorgesehenen Schutz und Vertraulichkeit zu.
Für Betroffene gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung, bis ein Verstoß bestätigt ist.
Als Hinweisgeber/in erhalten Sie nach spätestens 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Wir bitten Sie dann für eventuelle Rückfragen zur Verfügung zu stehen, denn nur so kann ein reibungsloses Verfahren sichergestellt werden.
Sollten Sie selbst weitere Fragen zur Abgabe von Hinweisen haben, können Sie sich gerne an folgende Person der "internen Meldestelle des CVO" wenden: Martina Koban (Kontaktdaten siehe Box).
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Bognitz
Geschäftsführer